Das Teilstück der „Weiherstraße 29 – 33“ im Ortsteil Limbach wurde durch einen Bauträger ausgebaut und ist durch notariellen Vertrag vom 01.03.2023 in das Eigentum der Gemeinde Kirkel übergegangen. Die Straße ist endgültig hergestellt und dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Es handelt sich um das Grundstück Flurstück Nr. 3349/9, Verkehrsfläche, Weiherstraße, 196 m² groß, Gemarkung Limbach.
Nach Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2023 wird die o.g. Straße gem. § 6 Saarländisches Straßengesetz vom 17.12.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629), als Gemeindestraße gewidmet und erhält hiermit die Eigenschaft als öffentliche Straße.
Die Flächen sind ausgebaut und dem Verkehr übergeben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, gemäß §§ 68 ff der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) vom 21.1.1960 (Bundesgesetzblatt I. S. 17 ff) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 71) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Kirkel, Rathaus im Ortsteil Limbach, Zimmer 20, einzulegen. Die Frist wird auch durch die Einlegung des Widerspruchs beim Landrat des Saarpfalz Kreises –Kreisrechtsausschuss-, Am Forum, 66424 Homburg, gewahrt (§ 70 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt.