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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Pflegeleistungen Saarpfalz-Kreis ab 01.07.2025

Ab dem 1. Juli 2025 treten in der Pflegeversicherung in Deutschland wichtige Änderungen in Kraft, die die Flexibilität und den Zugang zu bestimmten Pflegeleistungen verbessern sollen.

Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:

Ab 01.07.2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingeführt.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die bei der Pflegekasse eine Pflegeperson angegeben haben, können diesen Betrag flexibel für beide Leistungsarten nutzen, je nach individuellem Bedarf.

Verlängerung der Anspruchsdauer für Verhinderungspflege:

Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird von bisher 6 auf 8 Wochen pro Kalenderjahr erhöht, was den Zeitraum der Kurzzeitpflege angleicht.

Wegfall der Vorpflegezeit:

Die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen von der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege mindestens 6 Monate gepflegt haben muss (sogenannte Vorpflegezeit), entfällt.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Pflege zu Hause zu erleichtern und pflegende Angehörige stärker zu entlasten.

Bei Fragen zu diesem Thema hilft der Pflegestützpunkt im Saarpfalz-Kreis gerne weiter.

Der Pflegestützpunkt informiert und berät rund um das Thema Pflege und darüber hinaus und hat seinen Sitz Am Forum 1 in 66424 Homburg.

Die Öffnungszeiten sind Mo - Do von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 08.0 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15:00 Uhr. Telefonisch ist der Pflegestützpunkt im Saarpfalz-Kreis unter der Rufnummer 06841-104 7134, via E-Mail an homburg@psp-saar.net erreichbar.