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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweise zur Nutzung von redaktionellen Inhalten, die mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder bearbeitet wurden

Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ab dem 2. August 2026 auf Grundlage der Transparenzpflichten des europäischen AI Act bestimmte mit KI erstellte oder bearbeitete Inhalte entsprechend kenntlich gemacht werden müssen. Bei Verstößen können Geldbußen drohen.

Wer in den Kirkeler Nachrichten KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte veröffentlichen möchte, sollte diese daher transparent kennzeichnen. Dies gilt insbesondere für realistisch wirkende Bild-, Audio- oder Videoinhalte

Auch bei Texten, die mithilfe von KI erstellt oder wesentlich bearbeitet wurden und der Information der Öffentlichkeit dienen, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein. Unabhängig davon empfehlen wir im Sinne der Transparenz, KI-Unterstützung grundsätzlich kenntlich zu machen, sofern sie für den veröffentlichten Inhalt wesentlich war.

Für Plakate, Illustrationen oder ähnliche Gestaltungen, die erkennbar nicht auf eine realistische Darstellung abzielen, etwa im Comic- oder Symbolstil, kann eine Kennzeichnungspflicht im Einzelfall entfallen. Im Zweifel empfehlen wir jedoch auch hier eine Kennzeichnung, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Als kurze Kennzeichnung kann zum Beispiel verwendet werden:

„Hinweis: Dieser Inhalt wurde unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt bzw. bearbeitet.“