Titel Logo
Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Weitere rund 71 Millionen Euro aus dem Aufbruch-Programm fließen in den Saarpfalz-Kreis

Bei der mittlerweile vierten Kommunalkonferenz überreichte der Staatssekretär für Inneres, Bauen und Sport, Torsten Lang, nun an den Saarpfalz-Kreis sowie seine Städte und Gemeinden symbolische Schecks über die Pauschalbeträge, die ihnen aus dem Investitionsprogramm „Aufbruch Saarland“ zustehen.

  

 

Die Mittel stammen aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes. Im Rahmen der Veranstaltung informierte Staatssekretär Lang außerdem über die konkrete Umsetzung des Infrastruktur-Sondervermögens.

Saarland hat mit Förderrichtlinie im März den Weg bereitet

Die Förderrichtlinie bildet die Grundlage für ein bewusst schlank gehaltenes und kommunalfreundliches Verfahren. Projekte können bald auch digital angemeldet werden.

Im Fokus der Kommunalkonferenz standen nun unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Fördermöglichkeiten, die konkrete Mittelverteilung sowie das Verfahren zur Maßnahmenanmeldung nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG).

„Mit ‚Aufbruch Saarland‘ investieren wir in die Zukunft unserer Heimat. Wir stärken unsere Städte und Gemeinden und sorgen dafür, dass die Menschen vor Ort spüren: Es geht voran im Saarland”, so Ministerpräsidentin Anke Rehlinger. „Jeder investierte Euro stärkt nicht nur unsere Kommunen, sondern verbessert ganz konkret die Lebensqualität der Menschen vor Ort.”

Staatssekretär Torsten Lang: „Unser ‚Aufbruch‘-Programm ermöglicht die Umsetzung von Projekten in unterschiedlichsten Bereichen der Infrastruktur – von Bevölkerungsschutz über Energie und Digitalisierung bis hin zu Bildung und Kultur. Bei der Vielzahl an möglichen Einsatzgebieten ist es äußerst wichtig, dass wir den Kommunen beratend zur Seite stehen, damit sie die Investitionsmittel optimal einsetzen können. Gleichzeitig bereiten wir gemeinsam mit dem Bund eine IT-Anwendung vor, die ihnen einen unbürokratischen und effizienten Zugriff für die Verwendung des Geldes erlaubt. Auf diese Weise stellen wir den maximalen Nutzen und den schnellstmöglichen Einsatz sicher. Gemeinsam bringen wir das Saarland voran!“

Finanz- und Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker ergänzt:

„Die Verständigung auf das Sondervermögen war ein wichtiger finanzpolitischer Meilenstein. Jetzt zeigt sich, was daraus entstehen kann. Mit ‚Aufbruch Saarland‘ erhalten die Kommunen die Möglichkeiten, die erforderlichen Zukunftsinvestitionen schneller und in größerem Umfang umzusetzen. Dieser Investitionsschub stützt die wirtschaftliche Dynamik und stärkt die Lebensqualität im Saarland.“

Alle aktuellen Informationen, z.B. die Präsentation aus der Kommunalkonferenz, Rechtsgrundlagen, FAQs und vieles weitere, sind unter www.saarland.de/lukifg und www.saarland.de/aufbruch abrufbar.

Mittelverteilung an den Saarpfalz-Kreis und seine Städte und Gemeinden

Kommune/Verband

Förderbetrag

Saarpfalz-Kreis

16.159.688 €

Bexbach

8.979.555 €

Blieskastel

10.192.776 €

Gersheim

3.145.090 €

Homburg

21.893.500 €

Kirkel

5.143.070 €

Mandelbachtal

5.472.618 €

St. Ingbert

17.891.989 €

Hintergrund

Das Gesamtvolumen des Aufbruch-Programms beträgt rund 1,18 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 397 Millionen Euro auf das Land und rund 624 Millionen Euro auf die Kommunen. Darüber hinaus stehen letzteren zusätzlich aus dem Schwimmbadprogramm ca. 113,5 Millionen Euro und aus der Städtebauförderung 44 Millionen Euro zur Verfügung, sodass sich insgesamt ein Budget von etwa 781,8 Millionen Euro für die kommunale Ebene ergibt.

Die Mittel können unter anderem für Investitionen in die Infrastruktur der Inneren Sicherheit, des Bevölkerungsschutzes und des Verkehrswesens verwendet werden; auch entsprechende Maßnahmen in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, Energie, Bildung- und Kultur, Digitalisierung und Sport sind förderfähig, ebenso wie Projekte, die sonstige kommunale Infrastruktur betreffen. Voraussetzung für eine Förderung sind sowohl neue Maßnahmen als auch bereits begonnene Projekte, sofern der Maßnahmenbeginn nicht vor dem 1. Januar 2025 liegt.