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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung (Hirschenberg)

Bekanntmachung der formellen Beteiligung gemäß § 3 ABS. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Kirkel hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage. Hierdurch soll ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit der Flurbezeichnung „Am Hirschenberg“.

Er umfasst hier folgende Flurstücknummern in Flur 18 der Gemarkung Limbach:

  • „Am Hirschenberg“:

4454, 4455, 4458, 4459/1, 4459/2, 4460, 4461, 4462, 4463/1, 4463/2, 4464

Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Im Norden: durch einen Wirtschaftsweg, jenseits dieses befinden sich Äcker.
  • Im Osten: durch einen Wirtschaftsweg, jenseits dieses befinden sich Ackerflächen
  • im Süden: durch einen Wirtschaftsweg, jenseits dieses befindet sich Grünland
  • Im Westen: durch einen Feldweg sowie weitere Ackerflächen
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan und der folgenden Abbildung zu entnehmen. Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.

Der Bebauungsplan „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025 im Rathaus der Gemeinde Kirkel, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer R2.1.02, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten der Gemeinde Kirkel:

• Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

• Mo. Di. und Do. 13:30 - 16:00 Uhr

Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kirkel unter https://www.kirkel.de/oeffentliche-bekanntmachungen

zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 30.06.2025 bis einschließlich zum 01.08.2025 zur Verfügung.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

Naturschutz und Schutzgebiete

Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), NABU Saar, Biosphärenzweckverband Bliesgau

Großsäuger und Wanderkorridore

Quelle: Vereinigung der Jäger des Saarlandes

Das Plangebiet ist ein wichtiges Einstandgebiet für Rehwild, Wildschweine, Hasen, Fasane, Wildkatze.

Durch die PV-Anlage drohen Lebensraumverlust, Fragmentierung und Störung des ökologischen Gleichgewichts.

Rotwild und Jagd

Quelle: Vereinigung der Jäger des Saarlandes

Lebensraumverlust für jagdbare Wildarten.

Erhöhung des Jagd- und Stördrucks auf benachbarte Flächen.

Hinweis: Aussage "keine Großsäuger im Gebiet" sei falsch.

Vögel, Amphibien, Reptilien

Quelle: LUA, NABU Saar, Biosphärenzweckverband Bliesgau

Vorkommen geschützter Arten:

o Haselmaus, Fledermäuse, Wildkatze, Rotmilan, Turteltaube, Zaun- und Mauereidechse, Kreuzkröte, Brutvögel.

CEF-Maßnahmen und spezielle Artenschutzmaßnahmen sind verbindlich umzusetzen.

NABU betont: Amphibien- und Reptilienhabitate stark beeinträchtigt, Ersatzmaßnahmen erforderlich.

Archäologische Belange

Quelle: Landesdenkmalamt

Die Region und das Umland weisen eine sehr hohe Dichte an Archäologischen Funden auf, Erdarbeiten sind genehmigungspflichtig

Altlasten

Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)

Im Plangebiet bestehen folgende Altlastenverdachtsflächen (ALKA):

o KIR_2746 "Ablagerung Am Hirschberg, Bauschuttdeponie Molter, Status Kontaminationsverdacht"

o KIR_2752 "Bauschuttdeponie Molter/Linn, Status Kontaminationsverdacht"

Die Flächen sind im Bebauungsplan als Kontaminationsbereiche zu kennzeichnen (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB).

Baumaßnahmen in diesen Bereichen sind nur zulässig:

o nach Abschluss einer entsprechenden Bodensanierung oder

o nach Vorlage eines Gutachtens durch einen anerkannten Sachverständigen (§ 18 BBodSchG), das eine Unbedenklichkeit bescheinigt.

Begleitung der Bauarbeiten im Bereich der Ablagerungen ist durch anerkannten Sachverständigen verpflichtend.

Warnfunktion für nachfolgende Genehmigungsverfahren ist im Plan klar zu verankern.

Quelle: Innenministerium

Hinweis auf bestehende Rekultivierungsverpflichtung "Wald" für die Deponiefläche.

Abklärung mit LUA erfolgt, PV-Nutzung als Übergangsnutzung vorgesehen.

Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz

Quelle: LUA

Plangebiet in Schutzzone III des Wasserschutzgebiets Homburg-Beeden.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß AwSV.

Monitoring und Maßnahmen in Bebauungsplan darzustellen.

Blendwirkung / Immissionsschutz

Quelle: Autobahn GmbH

Blendwirkung auf BAB A8 / L222 ist auszuschließen.

Zusätzliche Hinweise

Quelle: LUA

Ökologische Baubegleitung (ÖBB) zwingend erforderlich.

Maßnahmen aus der spezialisierten Artenschutzprüfung (saP) in Bebauungsplan aufzunehmen.

Monitoring für Amphibien- und Reptilienbiotope durchzuführen.

Quelle: Oberbergamt

Das Plangebiet liegt im Bereich eines ehemaligen auf Steinkohle verliehenen Konzessionsfeldes

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

lanzeichnung des Bebauungsplanes

Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende

Biotoptypenplan

Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:

Umweltrelevante Angaben zum Standort

o

Bedarf an Grund und Boden

o

Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

o

Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen

o

Abgrenzung des Untersuchungsraumes

o

Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter

o

Immissionssituation

o

Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

o

Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

o

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

o

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen

o

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild

o

Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen

o

Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung

o

Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung

o

Prüfung von Planungsalternativen

Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:

  • PV-Freiflächenanlage „Am Hirschenberg“ Kirkel – Limbach – Untersuchung zur Fauna - Ergebnisbericht (Büro für Landschaftsökologie GbR von H.-J. Flottmann & A. Flottmann-Stoll)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde@kirkel.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Kirkel oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Kirkel

oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Kirkel oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Kirkel, den 27.06.2025
gez. Dominik Hochlenert, Bürgermeister