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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Fachbereich Finanzen informiert: Hebesatzerhöhung zum 01.01.2025

Wir möchten Sie hiermit schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass der Gemeinderat im Rahmen seiner Haushaltssitzung vom 22.05.2025 eine auf den 01.01.2025 rückwirkende Hebesatzerhöhung beschlossen hat, so dass für 2025 ein Hebesatz von 600 v.H. anzuwenden ist. Dieser erhöhte Hebesatz hat auch seine Auswirkung auf den am gleichen Tag beschlossenen Gemeindehaushalt 2025, der ohne diese Mehreinnahmen die geforderten Defizitvorgaben nicht erfüllen würde. Die geänderte Hebesatzsatzung wurde online und in den Kirkeler Nachrichten vom 30.05.2025 bekanntgemacht.

Unser Steueramt wird sich in Kürze an die technische Umsetzung der Hebesatzerhöhung machen, um so diesen Satzungsbeschluss durch den Erlass von Nachforderungsbescheiden zu vollziehen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, schätzungsweise in den kommenden 2 Wochen über den Postdienstleister „Saariva“ bzw. Deutsche Post AG einen Abgabenänderungsbescheid mit der rückwirkenden Hebesatzerhöhung zu erhalten.

Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Regelung im § 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) eine auf das Beginn des Kalenderjahres rückwirkende Hebesatzerhöhung zulässig ist. Der Beschluss darüber ist bis zum 30.06. d. J. zu fassen.

Da die ersten beiden Quartale bereits verstrichen sind, werden die Erhöhungsbeträge in einer separaten Fälligkeit innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides nachgefordert. Grundstückseigentümer, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen weiter nichts zu unternehmen. Die ausstehenden Quartale mit den Fälligkeitsterminen 15.08.2025 und 15.11.2025 werden dann mit anteilig höheren Grundsteuerbeträgen festgesetzt.

Sollten Fragen zur Hebesatzerhöhung bestehen, so können Sie unser Steueramt wie folgt erreichen: Rufnummern 06841/8098-24, -25 und -62 sowie per Mail unter finanzen@kirkel.de

Der Bürgermeister
Im Auftrag:
Niels Anstadt, Fachbereichsleiter