Die Naturlandstiftung Saar plant im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Pflegemaßnahmen innerhalb des Natura 2000-Gebietes „Kühnbruch“ (N 6609-304) Lagebezeichnung „Im Kühnbruch 1. Gewann“ durchzuführen.
Das Naturschutzgebiet liegt in der Stadt Bexbach, Gemarkung Niederbexbach sowie in der Gemeinde Kirkel, Gemarkung Altstadt. Die genauen Grenzen des Gebiets ergeben sich aus der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kühnbruch“ vom 17.Juni 2015 (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 09. Juli 2015, S.427).
Zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen alle Exemplare des Riesenbärenklaus vollständig entfernt werden.
Die Verordnung kann online auf der Internet-Seite des Ministeriums eingesehen werden: http://www.naturschutzdaten.saarland.de/natura2000/Naturschutzgebiete/Kuehnbruch/VO_N_6609-304.pdf
Soweit Sie als betroffener Eigentümer oder Nutzungsberechtigter begründete Einwendungen gegen die geplanten Arbeiten haben sollten, können Sie diese binnen 14 Tagen an die Naturlandstiftung Saar, Feldmannstraße 85, 66119 Saarbrücken, Tel.: (0681) 954 150, richten.
Roland Krämer, Kurator Naturlandstiftung Saar