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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 28/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Reitanlage Chatelain“ im Ortsteil Altstadt

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel in öffentlicher Sitzung am 07.07.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Reitanlage Chatelain“ im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Die bestehende Reitanlage Chatelain und der Hofladen der Fa. Erdbeerland in Kirkel-Altstadt, Ortsstraße 2 (L 114), sollen langfristig am etablierten Standort gesichert werden. Hierzu sollen auf Basis des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan die Voraussetzungen für eine nachhaltige Erneuerung und Weiterentwicklung der Reitanlage Chatelain sowie des Hofladens der Fa. Erdbeerland geschaffen werden.

Die bestehenden baulichen Anlagen (z. B. Reithallen, Stallungen, Funktionsgebäude) entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen der Pferdebesitzer und Reitsportler an eine zeitgemäße Reitanlage. Die bestehenden Wirtschaftsgebäude im Plangebiet sollen deshalb zurück- und neugebaut bzw. teilweise umgebaut oder erweitert werden.

Entlang der Ortsstraße soll zudem ein Neubau errichtet werden, in dem der bestehende Hofladen der Fa. Erdbeerland in modernisierter Form wiedereröffnet und um ein Dorf-Café erweitert werden soll.

Zusätzlich sollen in dem geplanten Neubau Mitarbeiter- und Boardingwohnungen eingerichtet werden, um einerseits den SaisonmitarbeiterInnen der Reitanlage und Fa. Erdbeerland vor Ort geeignete Unterkünfte anbieten zu können und andererseits außerhalb der Saison- und Bewirtschaftungszeit zusätzliche Einnahmen durch vorübergehend beherbergte MontagearbeiterInnen generieren zu können.

Die externe Erschließung ist über die nördlich angrenzende Ortsstraße (L 114) gewährleistet.

Die für die vorgesehenen Nutzungen erforderlichen Stellplätze können vollständig innerhalb des Plangebietes abgedeckt werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 und § 35 BauGB. Auf dieser Grundlage kann das geplante Vorhaben nicht realisiert werden.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirkel stellt für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft und das Symbol für einen landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit nicht gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Kirkel, 08.07.2022

Frank John, Bürgermeister