Gemäß §§ 65 und 75 i. V. mit § 56 Abs. 5 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der zur Zeit gültigen Fassung, wird hiermit bekannt gemacht, dass der Ortsrat des Ortsteiles Altstadt am 05.07.2024 in öffentlicher Sitzung Herrn Peter Voigt, Kirkel, Ortsteil Altstadt, Erbacher Str. 23, zum Ortsvorsteher und Herrn Roland Malter, Kirkel, Ortsteil Altstadt, Lappentascher Str. 42, zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt hat.