Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Limbach zur diesjährigen Jahresversammlung am Freitag, dem 29. Juli 2022, 19:00 Uhr, in das Lokal "Bliesbergerhof", Zweibrücker Straße 38, Limbach-Bliesbergerhof, ein.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht über das Rechnungsergebnis des Rechnungsjahres 2020/2021 |
| 3. | Bericht über das Rechnungsergebnis des Rechnungsjahres 2021/2022 |
| 4. | Aussprache hierüber - für beide Jahre |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes - für beide Jahre |
| 6. | Aufstellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2022/2023 |
| 7. | Aussprache hierüber |
| 8. | Abstimmung hierüber |
| 9. | Neuwahlen: Wahl des Jagdvorstehers, des stellvertretenden Jagdvorstehers, der Mitglieder des Jagdgenossenschaftsausschusses und deren Stellvertreter |
| 10. | Bekanntgabe der Bestätigung der Pachtvertragsverlängerung für den Jagdbogen I. bis 30.03.2030 und Aufnahme der zusätzlichen Pächter, Hr. Christian Korst und Hr. Jonas Biermaier, ab 01.04.2021 durch die Untere Jagdbehörde vom 31.03.2021 (Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 31.01.2020, Punkt 9.1. - einstimmige Antragsannahme, ohne Enthaltung, ohne Stimme dagegen) |
| 11. | Antrag der Jäger auf Jagdpachtminderung |
| 12. | Problem verstärkter Wildschäden in Maisanpflanzungen von Schwarzwild und Rabenkrähen |
| 13. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 14. | Bericht der Jagdpächter |
| 15. | Verschiedenes |
Jagdgenossen sind alle Eigentümer der nicht befriedeten Grundstücke innerhalb des Gebietes der Gemeinde Kirkel Ortsteil Limbach, Jagdbogen I und Jagdbogen II
(nach § 5 des Saarländischen Jagdgesetzes sind z. B. befriedete Bezirke alle Gebäude und die unmittelbar an eine Bebauung anstoßenden Hofräume und Hausgärten, soweit sie durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder vollständig abgeschlossen sind).
Vollmachten für die Abstimmung werden anerkannt, wenn der Bevollmächtigte (Name, Vorname, Adresse) benannt und die Vollmacht mit Namen des Vollmachtgebers, Geburtsdatum und Anschrift, Flächengröße, Unterschrift des Vollmachtgebers zusammen mit der Gültigkeitsdauer versehen ist.
Das zurzeit verfügbare Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Limbach liegt ab sofort bis einschließlich 29.07.2022, 12:00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Kirkel während der Dienststunden öffentlich aus.
Einwendungen gegen dieses Verzeichnis bzw. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sind dort unter Vorlage von notariellen Verträgen oder Grundbuchauszügen bis 29.07.2022 anzuzeigen.