Der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel hat in seiner konstituierenden Sitzung am 11. Juli 2024, gemäß § 65 und § 56 Abs. 5 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der zur Zeit gültigen Fassung, in öffentlicher Sitzung zwei ehrenamtliche Beigeordnete gewählt und dabei folgende Reihenfolge festgelegt:
Erster Beigeordneter, Herr Bernhard Krastl, Limbach, Brünesholzstr. 9, 66459 Kirkel,
Beigeordneter, Herr Dennis Becker, Kirkel-Neuhäusel, Im Ginkental 3, 66459 Kirkel.
Nach erfolgter Wahl wurden vom Bürgermeister die Ernennungsurkunden ausgehändigt und von den Beigeordneten der gesetzlich vorgeschriebene Diensteid geleistet.