Der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel hat mit Beschluss vom 07.10.2025 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ beschlossen.
Mit Bescheid vom 07.01.2026, Az.: OBB 11 – 201-12/24 Be, hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ der Gemeinde Kirkel genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ wirksam.
Jedermann kann die Teiländerung des Flächennutzungsplanes während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr; Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kirkel einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.