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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Durchführung von Einwohnerfragestunden gem. § 20 a KSVG i. V. m. § 74 Nr. 1 KSVG vom 14. Juni 2022

Aufgrund der §§ 12 und 20 a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der aktuellen Fassung hat der Ortsrat Altstadt der Gemeinde Kirkel in seiner Sitzung am 14. Juni 2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

(1)

Der Ortsrat gibt Einwohnerinnen und Einwohnern im Rahmen einer Einwohnerfragestunde Gelegenheit, Fragen aus dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

(2)

Das gleiche gilt für Grundbesitzerinnen, Grundbesitzer und Gewerbetreibende, die nicht in der Gemeinde wohnen sowie für juristische Personen und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen.

§ 2

(1)

Die Einwohnerfragestunde findet jeweils zu Beginn des öffentlichen Teiles einer Ortsratssitzung statt. Ihre Dauer soll 15 Minuten nicht überschreiten. Mit einfacher Stimmenmehrheit des Ortsrates kann die Fragezeit um 15 Minuten verlängert werden.

(2)

Jede(r) Frageberechtigte darf in der Fragestunde zu nicht mehr als 2 Angelegenheiten Fragen stellen oder Stellung nehmen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und dürfen einschließlich der Begründung die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten. Schriftlich eingereichte Fragen werden bevorzugt behandelt. Diskussionen und somit eine Mitberatung im Ortsrat sind nicht gestattet.

(3)

Zu den gestellten Fragen nimmt der/die Vorsitzende Stellung. Die Ortsratsmitglieder können zu der Antwort kurz Stellung nehmen. Fragen, die während der Sitzung nicht beantwortet werden können, sind der Fragestellerin/dem Fragesteller schriftlich zu beantworten. Die Antwort wird in diesen Fällen auch den Ortsratsmitgliedern zur Kenntnis zugeleitet.

(4)

Der/die Vorsitzende kann Fragen zurückweisen sowie die Äußerung von Vorschlägen und Anregungen unterbinden, wenn

1. sie nicht den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung betreffen

2. sie Angelegenheiten betreffen, die gem. § 40 KSVG in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind

3. die Fragezeit nach Abs. 1 ausgeschöpft ist.

(5)

Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Anfragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

§ 3

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kirkel, 14. Juni 2022
Der Bürgermeister:
Frank John

Hinweis

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08/09.12.2020 (Abl. I S. 1341), weise ich darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der Jahresfrist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Kirkel, 22.07.2022
Der Bürgermeister:
Frank John