Die zum 01.08.2024 in Kraft tretende Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Kirkel erfüllt die Anforderungen des E-Government-Gesetzes Saarland (E-GovG SL) und der Bekanntmachungsverordnung (BekVO) und bietet den Bürgerinnen und Bürgern neue Möglichkeiten der schnellen und unkomplizierten Information.
Die öffentlichen amtlichen Bekanntmachungen werden künftig über die Homepage der Gemeinde Kirkel unter „Rathaus & Service“ à „Öffentliche Bekanntmachungen“ rechtssicher veröffentlicht.
Sie haben die Möglichkeit, sich per E-Mail über die stets aktuellen Veröffentlichungen informieren zu lassen.
Die jeweilige öffentliche Bekanntmachung wird weiter deklaratorisch ohne Rechtsbindung in den Kirkeler Nachrichten veröffentlicht.
Zusammenfassend: