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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Meldung zur Einebnung von Grabstätten

Die Gemeinde Kirkel führt ab September die Einebnung der gemeldeten Grabstätten auf den Friedhöfen durch.

Nutzungsberechtigte, die eine Grabstätte einebnen lassen möchten, werden aufgerufen sich schriftlich oder per E-Mail an

gemeinde@kirkel.de bis zum 16.08.2024

bei der Friedhofsverwaltung zu melden, damit die Grabstätte noch in diesem Jahr eingeebnet werden kann.

Das Antragsformular finden Sie im Formularbereich auf der Homepage der Gemeinde Kirkel.

Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie das Formular auch telefonisch anfordern.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 06841 / 8098-65 zur Verfügung.