Am Donnerstag, dem 25. August 2022, um 18:30 Uhr, findet in der Zooschule des Neunkircher Zoos, Zoostraße 25, 66538 Neunkirchen, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft für das Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen mit Ausnahme der Stadtteile Wiebelskirchen, Hangard, Münchwies und Eschweilerhof statt.
Tagesordnung
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Vorlage des Prüfungsberichtes für das Jagdjahr 2021 |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstehers |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2022 |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachterlöse |
| 6. | Anfragen und Mitteilungen |
Jagdgenossen sind alle Eigentümer der nicht befriedeten Grundstücke, die innerhalb des Gebietes der Kreisstadt Neunkirchen mit Ausnahme der Stadtteile Wiebelskirchen, Han-gard, Münchwies und Eschweilerhof liegen (nach § 5 des Saarländischen Jagdgesetzes sind z. B. befriedete Bezirke alle Gebäude und die unmittelbar an eine Bebauung anstoßenden Hofräume und Hausgärten, soweit sie durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder vollständig abgeschlossen sind).
Die Jagdgenossen haben den Nachweis über ihren bejagbaren Grundbesitz durch Vorlage von Grundbuch- oder Katasterauszügen vor Beginn der Jagdgenossenschaftsversammlung zu führen. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Person ausüben lassen.
Das zurzeit verfügbare Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft liegt vom 10.08.2022 bis zum 24.08.2022 im Rathaus, Oberer Markt 16, Zimmer 613, während den Sprechstunden (montags bis donnerstags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr) öffentlich aus.
Einwendungen gegen dieses Verzeichnis bzw. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sind dort unter Vorlage von notariellen Verträgen oder Grundbuchauszügen bis 24.06.2022 anzuzeigen.
Die Niederschrift dieser Versammlung liegt in der Zeit vom 29.08.20200 bis zum 12.09.2022 im Rathaus der Kreisstadt Neunkirchen, Zimmer 613, während den Dienststunden zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.