| Der 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Saarland 2030 | |
| - | Grundlagen, Begründung und Text vom Juli 2023 |
| - | Umweltbericht |
| - | Zeichnerische Festlegungen vom Juli 2023 |
des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport - Oberste Landesbaubehörde, Referat OBB 11 Landesplanung, Bauleitplanung, Halbergstraße 50, 66121 Saarbrücken, liegt gemäß § 4 (3) Raumordnungsgesetz (ROG) bei der Gemeinde Kirkel für die Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit vom 21. August 2023 bis 21. September 2023, im Rathaus der Gemeinde Kirkel im Ortsteil Limbach, Hauptstraße 10, während der Dienststunden
Montag-Freitag: — 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: — 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
in Zimmer 22 zur Einsicht öffentlich aus.
Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kirkel unter
https://www.kirkel.de/aktuelles-termine/oeffentliche-bekanntmachungen
zum Download bereitgestellt.
Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Zu den Planunterlagen kann sich jeder bei der Gemeinde Kirkel bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist, d.h. bis zum 05. Oktober 2023 schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Die fristgerecht vorgebrachten Äußerungen werden danach dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport - Oberste Landesbaubehörde - vorgelegt.