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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Bürgerservice informiert (VI)

Der Bürger-Service informiert:

Digitale Passbilder oder Passbilderstellung in der Behörde für Personalausweis und Reisepass

Seit dem 01.05.2025 gelten neue bundesgesetzliche Vorgaben, wonach Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form von der Personalausweis- bzw. Passbehörde angenommen werden dürfen. Eine bestehende Ausnahmeregelung für die Annahme von Lichtbildern in Papierform endet zum 31.07.2025. Daher dürfen zukünftig Passbilder für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich in digitaler Form von der Personalausweis- bzw. Passbehörde angenommen werden. Dies bedeutet, dass die Lichtbilder für Personalausweis und Reisepass durch den Fotodienstleister nur noch digital aufgenommen und über einen zertifizierten Cloud-Anbieter direkt an den Bürger-Service der Gemeinde Kirkel übermittelt bzw. von diesem abgerufen werden dürfen. Hierfür erhalten Sie von dem Fotodienstleister einen QR-Code, der bei Beantragung des jeweiligen Dokumentes vorgelegt werden muss. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Fotodienstleister im Vorfeld darüber, ob dieser die seit dem 01.05.2025 geltenden Vorgaben für die Übermittlung des digitalen Passfotos an die Behörde erfüllt.

Alternativ hierzu können Lichtbilder auch beim Bürger-Service der Gemeinde Kirkel im Rahmen der Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses gemacht werden. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten von 6,00 €. Passbilder für Kleinkinder müssen grundsätzlich bei einem Fotodienstleister angefertigt werden, da dem Bürger-Service hierfür keine geeigneten Geräte zur Aufnahme des Lichtbildes zur Verfügung stehen. Da die Bediensteten des Bürger-Service der Gemeinde Kirkel keine Fotografen sind, empfehlen wir, insbesondere Personen, die Wert auf ein qualitativ hochwertiges bzw. besonders ansehnliches Lichtbild legen, ihr Passbild bei dem hierfür ausgebildeten Fachpersonal anfertigen zu lassen.

Lichtbilder für Führerscheine können weiterhin nur in Papierform angenommen werden. Wegen technischer Vorgaben ist es auch nicht möglich, diese Bilder beim Bürger-Service im Rahmen des Beantragungsprozesses erstellen zu lassen.