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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung der Änderung des Bebauungsplanes „Am Mühlenweiher“

Der Rat der Gemeinde Kirkel hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 die Änderung des Bebauungsplans „Am Mühlenweiher“ beschlossen. In der gleichen Sitzung hat der Rat der Gemeinde Kirkel den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Am Mühlenweiher“ gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 16.01.2023 – 21.02.2023 durchgeführt.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes „Am Mühlenweiher“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte.

Aufgrund von naturschutzrechtlichen Einwänden und daraus resultierenden Änderungen und Ergänzungen in Plan und Begründung des Bebauungsplanes soll das Verfahren nun unter den geänderten Voraussetzungen mit einer zweiten erneuten Auslegung fortgesetzt werden. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden bei der erneuten Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes berücksichtigt.

Das ca. 0,53 ha große Plangebiet liegt im Ortsteil Kirkel-Neuhäusel zwischen dem Caravanplatz „Mühlenweiher“, der Bestandsbebauung des „Unnerweges“, einem PKW- und Wohnmobilstellplatz und einem Spazierweg.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Mühlenweiher“ umfasst die Parzellen Nr. 752, 753, 754 und 754/2 in Flur 10 der Gemarkung Kirkel-Neuhäusel.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der untenstehenden Abbildung zu entnehmen.

Der Rat der Gemeinde Kirkel hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Am Mühlenweiher“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Änderung des Bebauungsplanes „Am Mühlenweiher“ vom 28.08.2023 bis 29.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Kirkel, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 20, während der allgemeinen Dienststunden (Montag - Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr – 16:00 Uhr) erneut öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Gleichzeitig wird die Änderung des Bebauungsplanes „Am Mühlenweiher“ im Internet auf der Homepage der Kirkel (https://www.kirkel.de/aktuelles-termine/oeffentliche-bekanntmachungen/) zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse https://argusconcept.planungsbeteiligung.de kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 28.08.2023 bis 29.09.2023 zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Bürgerstellungnahme: Hinweise auf die Existenz eines geschützten Biotopes, auf die Überplanung bestehender Ausgleichsflächen und Lärmbelastung durch Erhöhung des Verkehrs
  • BUND: Hinweise auf die Existenz eines geschützten Biotopes, auf die Überplanung bestehender Ausgleichsflächen und die Erhöhung der Biodiversität im Planungsraum
  • Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz: Hinweise auf die Existenz eines geschützten Biotopes, auf die Überplanung bestehender Ausgleichsflächen, zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung, zur Überprüfung auf das Vorhandensein weiterer geschützter Biotope, zur Verwendung von gebietsheimischem Saatgut und Gehölzen, zum Einsatz insektenfreundlicher Beleuchtung, zur Lage innerhalb eines Wasserschutzgebietes, zur Dachbegrünung, zur Meldung von Altlasten und zur Abwasserentsorgung
  • Landwirtschaftskammer des Saarlandes: Hinweise zu Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Landesplanungsbehörde: Hinweise zur Lage innerhalb eines Vorranggebietes für Grundwasserschutz, zu Energetischen Quartierskonzepten und Freiraumkonzepten
  • Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie: Hinweise zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • NABU: Hinweise auf die Existenz eines geschützten Biotopes, auf die Überplanung bestehender Ausgleichsflächen
  • Biosphärenzweckverband Bliesgau: Hinweise auf die Existenz eines geschützten Biotopes, auf die Überplanung bestehender Ausgleichsflächen

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

  • diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)
  • Textteil des Bebauungsplanes (Teil B)
  • Begründung des Bebauungsplanes

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Adresse gemeinde@kirkel.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Kirkel oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Kirkel oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Kirkel oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Kirkel ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Kirkel, den 18.08.2023
Frank John, Bürgermeister