Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.01.2023 (Amtsbl. I S.204) hat der Gemeinderat am 27.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 - Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 23.727.955 EUR, dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 24.001.460 EUR, im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf – 273.505 EUR,
im Finanzhaushalt mit den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.994.700 EUR, den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.227.900 EUR, dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf – 3.233.200 EUR,
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.250.345 EUR, den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.255.600 EUR, dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 1.994.745 EUR festgesetzt.
§ 2 - Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen wird auf 3.233.200 EUR festgesetzt.
§ 3 - Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 7.006.270 EUR festgesetzt.
§ 4 - Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 15.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5 - Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 273.505 EUR.
§ 6 - Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A - 260 v. H.,
b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - 600 v. H.,
2. Gewerbesteuer - 480 v. H.
§ 7 - Es gilt der vom Gemeinderat am 27.06.2024 beschlossene Stellenplan.
Kirkel, den 27.06.2024 Der Bürgermeister: Frank John
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Kirkel genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
| 1. | den genehmigungsfähigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.534.370,- € |
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 3.233.200,- € |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an den Arbeitstagen vom 19.08.2024 bis einschließlich 27.08.2024 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr (Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kirkel, Hauptstraße 10, Zimmer 17, öffentlich aus.
HINWEIS:
Gemäß § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.01.2023 (Amtsbl. I S.204), weise ich darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| - | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| - | vor Ablauf der Jahresfrist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |