Die Friedhofsverwaltung weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Mitführen von Hunden auf den Friedhöfen der Gemeinde Kirkel untersagt ist.
Weiterhin ist das Befahren der Wege an den Grabfeldern mit dem privaten Kraftfahrzeug verboten.
Die Friedhofsverwaltung appelliert in diesem Zusammenhang an die gegenseitige Rücksichtnahme und an einen respektvollen Umgang aller Friedhofsbesucher.