Am 30. August 2018 hat der Gemeinderat Kirkel die Satzung zur Gründung eines Jugendbeirates beschlossen.
Nachdem pandemiebedingt dieses Vorhaben mehrmals verschoben werden musste, findet jetzt am 26.09.2022, 18:00 Uhr, Dorfhalle Limbach, Gartenstraße 30, die Wahlversammlung statt, in der die Mitglieder des Jugendbeirates gewählt werden.
Für die Wahl in den Jugendbeirat sind wahlberechtigt und wählbar die Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet, das 21. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben. Sie müssen Einwohner/Einwohnerinnen von Kirkel sein.
Die Amtszeit des Jugendbeirates beträgt zwei Jahre.
Ein Überschreiten der Altershöchstgrenze innerhalb der Amtszeit ist zulässig.
Es ergeht an jeden Jugendlichen, der wählbar und wahlberechtigt ist, eine persönliche Einladung.
Der Jugendbeirat Kirkel hat folgende Ziele:
| - | junge Menschen zu motivieren, ihre vielfältigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen durch Übernahme politischer und sozialer Verantwortung für sich und andere in das Gemeinwohl einzubringen sowie das solidarische Miteinander der Generationen von Jung und Alt zu unterstützen, |
| - | das ehrenamtliche Engagement der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen wie Kommunalentwicklung, Bildung, Sport, Freizeit, Kultur und sozialen Angelegenheiten zu fördern, um gleichzeitig deren Ansehen und Stellung in Gesellschaft und Familie zu stärken, |
| - | die örtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit und -hilfe zu begleiten, |
| - | Integration zu fördern. |
Die komplette Satzung findet man unter dem Link https://www.kirkel.de/rathaus-service/satzungen/.
Bei Fragen kann man sich an Jugendpfleger, Armin Jung, Tel.: 06841 / 8098-60, E-Mail: a.jung@kirkel.de, oder an den Fachbereich 1, Zentrale Dienste, Herrn Dirk Pfeifer, Tel.: 06841/8098-20, E-Mail: d.pfeifer@kirkel.de, wenden.