Ab 26.09.2023 gibt es eine Förderung in Form eines Zuschusses bis 10.200 € durch die KfW-Bank für die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage inklusive Solarstromspeicher für Eigentümer von Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen.
| Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: | |
| • | für die Ladestation (mindestens 11 KW Ladeleistung): |
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| 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal |
| • | für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp (mindestens 5 kWp), maximal 6.000 Euro |
| • | für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh (mindestens 5 kWh), maximal 3.000 Euro |
| Voraussetzung hierfür ist: | |
| • | Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an. |
| • | Sie besitzen zum Zeitpunkt des Antrags noch keine der Komponenten und haben diese noch nicht bestellt. |
| • | Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), das auf Sie oder auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt. |
| • | Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen. |
| • | Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin. |
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