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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahresabschluss 2023 Abwasserwerk

Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wird mit Datum vom 17.07.2025 folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

Das Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises hat den Jahresabschluss, bestehend aus Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang und Anlagen unter Einbeziehung der Buchführung und des Rechenschaftsberichts des Eigenbetriebes Abwasserwerk der Gemeinde Kirkel zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen liegen im Sinne des § 11 Abs. 2 EigVO in der Verantwortung der Werkleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Rechenschaftsbericht abzugeben.

Der Umfang der Prüfung und der Inhalt des Prüfungsberichtes ergeben sich aus § 124 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, der Eigenbetriebsverordnung und den Vorschriften der Jahresabschlussprüfungsverordnung (JAbPrVO). Des Weiteren wurden die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.

Die Prüfung erfolgte nach pflichtgemäßem Ermessen risikoorientiert. Sie wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Vermögensrechnung, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie der Anlagen zum Jahresabschluss wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Nach unsere Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes.

Limbach, 17.07.2025

gez. Sabrina Lonsdorf

gez. Felix Rebold

Rechnungsprüferin

Rechnungsprüfer

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.September 2025 beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 90.166,85 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Gemeinderat stellte den geprüften Jahresabschluss 2023 fest.

Der Prüfbericht 2023 mit den entsprechenden Anlagen liegt in der Zeit vom 15. September bis einschlich 24. September 2025 bei der Gemeinde Kirkel, Zimmer R2.1. 14 (im Rathaus 2- ehem. Gebäude Gemeindewerke), zur Einsicht aus.

Zur Einsichtnahme in den Prüfbericht vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 06841 809832 (Herr Rudtke).