Gem. § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde Kirkel jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und fortzuschreiben.
Am 04.09.2025 nahm der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel den Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 zur Kenntnis.
§ 115 Abs. 2 letzter Satz KSVG weist darauf hin, dass der Bericht in geeigneter Weise einer öffentlichen Einsichtnahme zugeführt werden muss.
Der Beteiligungsbericht 2024 der Gemeinde Kirkel wird im Rathaus 2, Hauptstraße 10, 66459 Kirkel, Zimmer R2.1.14 (Herr Rudtke), in der Zeit vom
15.09.2025 bis einschließlich 24.09.2025, zur Einsichtnahme ausgelegt.
Zur Einsichtnahme in den Bericht vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefon-Nummer 06841-809832.