Ab 26.09.2023 gibt es eine Förderung in Form eines Zuschusses bis 10.200 € durch die KfW-Bank für die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage inklusive Solarstromspeicher für Eigentümer von Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen.
Der Zuschuss setzt sich aus den folgenden Teilbeträgen zusammen:
für die Ladestation (mindestens 11 KW Ladeleistung): 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp (mindestens 5 kWp), maximal 6.000 Euro
für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh (mindestens 5 kWh), maximal 3.000 Euro
Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
Sie besitzen zum Zeitpunkt des Antrags noch keine der Komponenten und haben diese noch nicht bestellt.
Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), das auf Sie oder auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/?redirect=760513#