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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Lerchesberg“ der Gemeinde Kirkel, Ortsteil Altstadt

hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Kirkel hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Lerchesberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)) gefasst.

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Lerchesberg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung eines Wohngrundstückes geschaffen werden.

Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan „Auf dem Lerchesberg“ setzt für das gesamte Plangebiet eine „Fläche für Versorgungsanlagen: Trafostation fest“. Das alte Trafogebäude ist nicht mehr in Betrieb und durch eine neue kleinere Trafostation im vorderen Grundstücksbereich ersetzt worden. Für diesen Bereich bleibt die alte Festsetzung weiterhin bestehen. Der freiwerdende rückwärtige Grundstücksbereich kann nach Abbruch des alten Trafogebäudes folglich einer Wohnbebauung zugeführt werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Kirkel stellt den Geltungsbereich als Fläche für Versorgungsanlagen für Elektrizität dar und wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Das Plangebiet liegt südlich der Straße „Finkenweg“ im Ortsteil Altstadt. Die ca. 450 m² große Fläche in der Gemarkung Altstadt umfasst die Flurstücke 864/97 und 864/98 in Flur 4. Die für die Planung in Anspruch genommenen Flurstücke sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Vorgaben des § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt sind, ist vorgesehen, den o. g. Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

In seiner Sitzung am 21.09.2023 hat der Rat der Gemeinde Kirkel den Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfinden, wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zur Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Lerchesberg“ im Zeitraum vom 23.10.2023 - 21.11.2023 im Rathaus der Gemeinde Kirkel, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 20, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten:

Montag - Dienstag:  —  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und  —  13:30 Uhr - 16:00 Uhr,

Mittwoch:  —  8:00 Uhr - 12:00 Uhr,

Donnerstag:  —  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und  —  13:30 Uhr - 16:00 Uhr,

Freitag:  —  08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kirkel (https://www.kirkel.de/aktuelles-termine/oeffentliche-bekanntmachungen/) zum Download bereitgestellt.

Die Planunterlagen des können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden: https://www.uvp-verbund.de/portal/.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektro-nisch per E-Mail an gemeinde@kirkel.de vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.