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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Bürgermeister informiert

Aufgrund von Rückfragen aus der Bevölkerung und den politischen Gremien hier einige Regeln zum Verhalten in den verkehrsberuhigten Bereichen in der Gemeinde Kirkel

Verkehrsberuhigte Bereiche, auch bekannt als „Spielstraßen“, sind Zonen, die speziell dafür gestaltet wurden, um den Straßenverkehr zu beruhigen und die Sicherheit sowie Lebensqualität für Anwohner, insbesondere Kinder, zu erhöhen. Hier teilen sich Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge den Straßenraum gleichberechtigt. Damit diese Bereiche sicher bleiben, ist es besonders wichtig, dass sich Autofahrer an die Vorschriften beim Ein- und Ausfahren halten.

Wichtige Regeln beim Ein- und Ausfahren aus verkehrsberuhigten Bereichen:

  1. Schrittgeschwindigkeit einhalten: In verkehrsberuhigten Bereichen gilt für Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit, sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren. Diese Regel dient dazu, die Sicherheit für Fußgänger und spielende Kinder zu gewährleisten.
  2. Vorfahrt beachten: Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich haben alle anderen Verkehrsteilnehmer, die sich auf der durchgehenden Straße befinden, Vorfahrt. Fahrzeuge die aus dem verkehrsberuhigten Bereich herausfahren, müssen warten bis die Straße frei ist.
  3. Rücksicht auf Fußgänger: Fußgänger haben in verkehrsberuhigten Bereichen immer Vorrang. Autofahrer müssen besonders aufmerksam sein und jederzeit mit querenden Fußgängern, spielenden Kindern oder Radfahrern rechnen.
  4. Keine Verkehrsbehinderungen: Beim Einfahren in einen verkehrsberuhigten Bereich ist darauf zu achten, den Verkehr nicht zu behindern. Autofahrer sollten langsam und vorausschauend in den Bereich einfahren, um Unfälle zu vermeiden.
  5. Sichtverhältnisse prüfen: Ein- und Ausfahrten können durch parkende Autos, Bäume oder andere Hindernisse die Sicht einschränken. Es ist daher wichtig, die Sichtverhältnisse stets im Auge zu behalten und die Fahrweise anzupassen.
  6. Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern: Blickkontakt mit Fußgängern und anderen Fahrern kann Missverständnisse vermeiden und trägt zur Sicherheit bei.
  7. Parken: Das Parken in verkehrsberuhigten Zonen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Diese sind farblich vom restlichen Straßenraum abgesetzt oder entsprechend markiert.
Frank John, Bürgermeister