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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Steueramt informiert

Umstellung auf Mehrjahresbescheide

Die Abgabenbescheide der Gemeinde Kirkel für das Jahr 2026 über die Grundsteuer A/ B mit Ortskirchensteuer, über die Hundesteuer, sowie über die Gebühren für die Oberflächenentwässerung werden ab diesem Jahr nochmals als sogenannte Mehrjahresbescheide erlassen.

Das heißt:

Ihr Abgabenbescheid, der Sie in den nächsten Tagen erreichen wird, bleibt dann solange gültig, bis sich Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder an den Berechnungsgrundlagen ergeben. Hierzu bilden die vom zuständigen Finanzamt als vorgesetzte Dienstbehörde erlassenen Grundlagenbescheide unsere Abrechnungsgrundlage. Dann erhalten Sie wie gewohnt von uns einen Änderungsbescheid. Ausgenommen von der Mehrjahresregelung sind: Vergnügungssteuerbescheide, Abrechnungen über Gartenwassermesser, Abrechnungen über Brauchwasseranlagen, Abwassergebühren für Kleineinleiter.

Wir bitten Sie daher, den Abgabenbescheid 2026 sorgfältig aufzubewahren!

Die auf dem Abgabenbescheid ausgewiesenen festen Fälligkeitstermine (15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11.) sind für das Jahr 2026 und dann auch für die zukünftigen Jahre gültig.

Bei den Abgabepflichtigen, die am Bankeinzugsverfahren (=SEPA-Lastschriftmandat) teilnehmen, werden die jeweils fälligen Abgaben zu den festen Fälligkeitsterminen abgebucht.

Für die Abgabepflichtigen, die sich für eine jährliche Zahlweise entschieden haben, werden die Abgaben am 01.07. fällig.

Für alle Fragen steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Kirkel unter den Rufnummern 06841/ 80 98 – 24/ – 25/ -62 zur Verfügung.