Am Freitag, 30.10.2026 um 19.30 Uhr findet in der Jagdhütte, Am Märchenwald, 66459 Kirkel-Altstadt die Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Altstadt statt.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Wahl eines Kassenverwalters |
| 3. | Verschiedenes |
Jagdgenossen sind alle Eigentümer der nicht befriedeten Grundstücke innerhalb des Gebietes der Gemeinde Kirkel, Ortsteil Altstadt.
(Nach § 5 des saarländischen Jagdgesetzes sind z.B. Befriedete Bezirke alle Gebäude die unmittelbar an eine Bebauung anstoßenden Hofräume und Hausgärten, soweit sie durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder vollständig abgeschlossen sind).
Vollmachten für die Abstimmung werden anerkannt.
Der Bevollmächtigte (Name, Vorname, Adresse) muss benannt und die Vollmacht mit Namen der/des Vollmachtgeber/s (bei mehreren Eigentümern z. B. Erbgemeinschaften etc. müssen alle Eigentümer als Vollmachtgeber auftreten), Geburtsdatum und Anschrift, Flächengröße sowie Unterschrift der/des Vollmachtgeber/s zusammen mit der Gültigkeitsdauer versehen sein.
Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung und Vollmachten müssen bis Freitag, den 30.10.2026, 12:00 Uhr schriftlich im Rathaus II, Zimmer 1.14, der Gemeinde Kirkel abgegeben werden.
Das zurzeit verfügbare Grundflächenverzeichnis (des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Altstadt liegt ab sofort bis einschließlich 30.10.2026, 12:00 Uhr, im Rathaus II, Zimmer 1.14, der Gemeinde Kirkel während der Dienststunden öffentlich aus.
Einwendungen gegen dieses Verzeichnis bzw. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sind dort unter Vorlage von notariellen Verträgen oder Grundbuchauszügen bis 30.10.2026, 12:00 Uhr, anzuzeigen.