Gem. § 8 Absatz 1 der Verordnung über den Brandschutz und die Technische Hilfe im Saarland sowie § 10 Absatz 1 und 2 der Brandschutzsatzung für die Gemeinde Kirkel lade ich die aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kirkel für
Freitag, den 22.11.2024, um 18:30 Uhr in das
Feuerwehrhaus des Löschbezirks Limbach,
In den Stockgärten 112, 66459 Kirkel
zur Wahl des Wehrführers im Rahmen einer Hauptversammlung ein.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Wahl des Wehrführers |
| 3. | Verschiedenes |
Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen, deren Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirkel seit mindestens drei Monaten besteht.