Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kirkel-Neuhäusel zur diesjährigen Jahresversammlung am Samstag, dem 22.11.2025, 18:00 Uhr, in das Lokal Fischerhütte, Am Mühlenweiher 2, ein.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht über das Rechnungsergebnis des Rechnungsjahres 2024/2025 |
| 3. | Aussprache hierüber |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Aufstellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2025/2026 |
| 6. | Aussprache hierüber |
| 7. | Wahl eines neuen stellvertretenden Jagdvorstehers |
| 8. | Bericht der Jagdpächter |
| 9. | Verschiedenes |
Jagdgenossen sind alle Eigentümer der nicht befriedeten Grundstücke innerhalb des Gebietes der Gemeinde Kirkel, Ortsteil Kirkel-Neuhäusel.
(Nach §5 des saarländischen Jagdgesetzes sind z. B. Befriedete Bezirke alle Gebäude die unmittelbar an eine Bebauung anstoßenden Hofräume und Hausgärten, soweit sie durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder vollständig abgeschlossen sind).
Vollmachten für die Abstimmung werden anerkannt.
Der Bevollmächtigte (Name, Vorname, Adresse) muss benannt und die Vollmacht mit Namen der/des Vollmachtgeber/s (bei mehreren Eigentümern z. B. Erbgemeinschaften etc. müssen alle Eigentümer als Vollmachtgeber auftreten), Geburtsdatum und Anschrift, Flächengröße sowie Unterschrift der/des Vollmachtgeber/s zusammen mit der Gültigkeitsdauer versehen sein.
Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung und Vollmachten müssen bis Freitag, den 21.11.2025, 12:00 Uhr schriftlich Rathaus abgegeben werden.
Das zurzeit verfügbare Grundflächenverzeichnis (Stand 01.05.2025) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kirkel-Neuhäusel liegt ab sofort bis einschließlich 21.11.2025, 12:00 Uhr, im Rathaus II der Gemeinde Kirkel während der Dienststunden öffentlich aus.
Einwendungen gegen dieses Verzeichnis bzw. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sind dort unter Vorlage von notariellen Verträgen oder Grundbuchauszügen bis 21.11.2025, 12:00 Uhr, anzuzeigen.