Die Friedhofsverwaltung weist nochmals darauf hin, dass Grabstätten nur mit solchen Gewächsen bepflanzt werden dürfen, die andere Gräber und die Anlagen sowie Wege nicht beeinträchtigen. Gewächse, die andere Gräber, die Anlagen oder Wege beeinträchtigen, sind bis spätestens zum 30.10.2026 zu entfernen.
Bei Zuwiderhandlungen kann die Friedhofsverwaltung die teilweise oder vollständige Beseitigung der Gewächse verlangen. Insbesondere muss der Aufbau des Erdcontainers im Falle einer Beilegung in der Nachbargrabstätte gewährleistet sein.