Kürzlich wurde der Fahrradstreifen in der Neunkircher Straße (L 113) in Kirkel-Neuhäusel entfernt. Angeordnet wurde die Maßnahmen durch den Landesbetrieb für Straßenbau. Der Saarpfalz-Kreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat dieser Maßnahme zugestimmt.
Impuls für das Entfernen des Fahrradschutzstreifens war die Eingabe eines Kirkeler Bürgers sowie die damals unzureichende Gesamtfahrbahnbreite für die Aufbringung der beiden Fahrradschutzstreifen in der Neunkircher Straße.