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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verunreinigung der Straßen und Gehwege durch Hundekot

Immer wieder gibt es Fälle von Verschmutzungen der Straßen, der Gehwege und sonstiger öffentlicher Plätze durch Hundekot.

Beschwerden aus der Bevölkerung bestätigen dies.

Ich mache deshalb alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass solche Verschmutzungen abfallrechtlich einen Ordnungswidrigkeitstatbestand darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Bedenken Sie bitte auch die Gefahren, die in hygienischer Hinsicht von dem Hundekot, z.B. auf Kinderspielplätzen und ähnlichen Orten, ausgehen.

Ich appelliere an die Hundehalter, ihre Hunde - im Interesse aller Bürger und eines sauberen und einladenden Ortsbildes - stets unter Aufsicht zu halten und Verschmutzungen öffentlicher Flächen zu vermeiden bzw. zu beseitigen.

Kirkel, den 15.11.2023
Der Bürgermeister
i. A. Zorn