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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabschmuck auf den Baum- und Wiesengräbern sowie den Urnenwänden

Seit der letzten Änderung der Friedhofssatzung werden auf allen drei Friedhöfen in der Gemeinde Baumgräber als Gemeinschaftsanlagen und auf dem Friedhof im Ortsteil Limbach auch Wiesengräber angeboten. Hier schreibt die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kirkel vor, dass eine Bepflanzung der Grabstätten sowie das Aufstellen von Vasen und Ähnlichem nicht gestattet ist. Abgelegter Grabschmuck kann jederzeit vom Friedhofspersonal entfernt werden. Gleiches gilt auch für die Urnenwände. Gegen diese Regelungen wird jedoch immer wieder verstoßen. Die Friedhofsverwaltung fordert alle Nutzungsberechtigten auf, die entsprechenden Satzungsregelungen zu beachten und aufgestellte Vasen, Kerzen, Gedenksteine etc. zu entfernen.