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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Abwasserwerk informiert 2025 - 2026

1.

2.

Zählerstände der Brauchwasseranlagen

Für die Ermittlung der Abwassergebühren 2025 aus Brauchwasseranlagen bitten wir Sie, uns die Stände der Brauchwassermesser (bzw. der Zwischenzähler) bis spätestens 30.01.2026 mitzuteilen.

3.

Erstattung Abwassergebühren 2025 – Gartenwassermesser –

Für die Erstattung der Abwassergebühren aus Gartenwasseruhren für das Jahr 2025 sind die Stände der Gartenwassermesser, bzw. der Zwischenzähler landwirtschaftlicher Betriebe bis spätestens 30.01.2026 dem Abwasserwerk mitzuteilen:

Gartenwasser - Zählerstand online auf unserer Homepage melden:

www.kirkel.de/rathaus-service/abwasserwerk/

Der Meldebogen steht auch im Internet unter

www.kirkel.de/rathaus-service/abwasserwerk/ zum Download zur Verfügung.

4.

Oberflächenentwässerung – Änderungen von befestigten oder bebauten Flächen

Alle Änderungen der bebauten oder befestigten Flächen eines Grundstückes, die direkt oder indirekt am Entwässerungsnetz angeschlossen sind, sind dem Abwasserwerk der Gemeinde Kirkel, Hauptstraße 10, mitzuteilen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 19 der Abgabensatzung Abwasserbeseitigung vom 29.11.1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.11.2013, verpflichtet sind, die zu den Berechnungsgrundlagen der Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Fragebögen sind im Rathaus 2 - Zimmer 2.1. 09 - oder im Internet unter

www.kirkel.de/rathaus-service/abwasserwerk/

erhältlich.

Meldung Zählerstand Gartenwasser 2025

an: Gemeinde Kirkel – Abwasserwerk –

Für Rückfragen steht Ihnen das Abwasserwerk – Herr Kunz Tel.: 06841 / 8098-53, Fax: 06841 / 8098-71 oder E-Mail: Abwasserwerk@Kirkel.de, während den üblichen Dienststunden gerne zur Verfügung.