Gemäß §§ 65 und 75 i. V. mit § 56 Abs. 5 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der zur Zeit gültigen Fassung, wird hiermit bekannt gemacht, dass der Ortsrat des Ortsteiles Altstadt am 20.01.2026 in öffentlicher Sitzung
Herrn Karsten Betz, Kirkel, Ortsteil Altstadt, Ortsstraße 25, zum Ortsvorsteher
gewählt hat.