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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Fahrzeugzulassungen in der Woche vom 27. bis 30. Dezember

Die Zulassungsstelle des Saarpfalz-Kreises hat zwischen den Feiertagen, vom 27. bis 30. Dezember, mit einer personellen Mindestbesetzung geöffnet.

In dieser Zeit werden Zulassungsvorgänge ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt.

Die Zulassungsbehörde empfiehlt, Zulassungen und Umschreibungen daher vor der Weihnachts- und Silvesterwoche zu planen und zu tätigen.

Termine sind unter www.saarpfalz-kreis.de zu buchen.

Lediglich für die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und Anhängern ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

Telefonisch ist die Zulassungsstelle unter der Rufnummer 06841 / 104-7250 oder über die Infozentrale unter der Nummer 06841 / 104-0 zu erreichen.

Anfragen per E-Mail richten Kundinnen und Kunden bitte an folgende E-Mailadresse: zulassung@saarpfalz-kreis.de.

Aufgrund der personellen Mindestbesetzung bittet die Zulassungsbehörde in Homburg um Verständnis, dass keine Zulassungsvorgänge (Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen, Abmeldungen) aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Behörden, die ihrerseits geschlossen haben, bearbeitet werden können.

An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass nicht benötigte Reservierungen bei der Online-Terminvergabe unbedingt abzusagen sind, um anderen Anfragen nachkommen zu können.

Die Terminierung kann einfach in der Terminbestätigungs-Mail storniert werden.