Verbraucherzentrale Saarland e. V.
Ausblick 2024: Änderungen beim Energiesparen
Neues Jahr, neue Regeln. Auch 2024 ändert sich für Energieverbraucher einiges.
Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, erklärt, was für Privathaushalte wichtig wird und fasst wichtige Neuerungen zusammen.
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt in Kraft:
Ab 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Reine Öl- und Gasheizung sind dort dann ausgeschlossen.
Wer außerhalb von Neubaugebieten wohnt, oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen wirkt: In Großstädten über 100.000 Einwohnende bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028.
Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht, mit erneuerbaren Energien zu heizen, früher.
Welche Möglichkeiten, mit erneuerbarer Energie zu heizen, sind ausdrücklich im Gesetz benannt?
- elektrisch angetriebene Wärmepumpe und Biomasseheizung;
- Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird;
- Gas- oder Ölheizungen, die mit mindestens 65 % Biomethan oder Bioöl betrieben werden;
- Hybridheizung (Das ist eine Wärmepumpe oder solarthermische Anlage, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert wird.);
- Wasserstoffheizung (Im Prinzip ist das eine Gasheizung. Aktuell sind Gasheizungen, die zu 65 % mit Wasserstoff betrieben werden können, nicht im Angebot.).
Achtung: Im Rahmen eines Heizungstausches eine reine Öl- oder Gasheizung einzubauen, ist 2024 noch zulässig.
Wer das tut, muss spätestens ab 2029 dennoch einen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen.
Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 %, ab 2035 bei 30 % und ab 2040 bei 60 %.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät inzwischen von der Anschaffung reiner Öl- und Gasheizungen ab.
Es bestehen heute erhebliche Zweifel daran, dass Wasserstoff, Biomethan oder Bio-Öl zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend verfügbar sein werden.
CO2-Emissionen werden teurer:
Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt: Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas.
Die Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer.
Mehr Zuschüsse für Sanierung:
Höhere Förderungen sollen Haushalte beantragen können, die sich ab 2024 für den Austausch ihrer Heizung entscheiden.
Neben einer Grundförderung von 30 % soll es einen „Speedbonus“ von 20 % für diejenigen geben, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen.
Haushalte mit geringem Einkommen können einen speziellen Einkommensbonus beantragen.
In der Summe könnten so bis zu 70 % der Kosten des Vorhabens bezuschusst werden.
Für darüberhinausgehende Kosten kann ein verbilligtes Darlehen bewilligt werden, so dass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können.
Gefördert werden ausschließlich erneuerbare Energien wie z. B. Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme.
Leichtere Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten:
Für so genannte Balkonkraftwerke gibt es bald einfachere Regeln.
Diese gelten in Folge einer Gesetzesänderung für Geräte bis 800 Watt Leistung.
In der Praxis dürfen jedoch erst steckerfertige PV-Anlagen mit mehr als den bisher geltenden 600 Watt Leistung genutzt werden, wenn auch die entsprechenden Elektronormen angepasst worden sind.
Anmeldeformalitäten beim Marktstammdatenregister sollen vereinfacht werden und die Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen.
Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell rückwärts drehen könnte.
Stecker-Solargeräte sollen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden.
Einzelne Mieter und Wohnungseigentümer haben dann gegenüber Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf bauliche Veränderungen.
Geringere Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen:
Ab Februar wird die Vergütung für Strom aus Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp).
Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.
Höhere Mehrwertsteuer für Erdgas:
Ab Januar wird das Erdgas selbst wieder teurer: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf erneute 19 %, verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.
Effizientere Haushaltsgeräte:
Kühlschränke sowie Waschmaschinen und Waschtrockner für Privathaushalte müssen ab März effizienter werden.
Die Mindestanforderungen steigen und der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden:
- Bei Kühlschränken ist der Jahres-Stromverbrauch auszuweisen.
- Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge anzugeben.
Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen.
Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.
Weihnachtsgeschenke und Stromkosten
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Saarland empfiehlt, bei der Auswahl von Weihnachtsgeschenken auf deren Stromverbrauch zu achten.
Elektro- und Haushaltsgeräte:
Wer ein Elektrogerät verschenken möchte, schaut am besten zuvor auf das Energielabel und wählt ein Gerät mit der höchsten verfügbaren Effizienzklasse aus.
Bei Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Geschirrspülern ist das Klasse A, ebenso wie bei Fernsehern.
Computer haben zwar kein Energielabel, dennoch unterscheiden sich die Verbrauchswerte enorm. Hier hilft ein Blick auf das Datenblatt des Geräts.
Spielekonsolen:
Auch aktuelle Modelle von Spielekonsolen können wahre Stromfresser sein. Deswegen lohnt sich auch hier ein Vergleich der Datenblätter der Geräte. Bei einer täglich zweistündigen Spieldauer erreichen Modelle mit Spitzenverbräuchen jährliche Stromkosten von 45 bis 50 Euro.
Hinzu kommt der Stromverbrauch des angeschlossenen Fernsehers.
Smart Home:
Mit Smart Home lassen sich verschiedene Funktionen im Haus steuern und auf die Bedürfnisse der Bewohner anpassen.
Dazu gehören neben vielen Elektrogeräten auch die Beleuchtung und die Heizung.
Wer sein Smart Home so programmiert, dass Licht und Heizung zum Beispiel nur bei Anwesenheit in Betrieb sind, spart damit sogar Energie ein.
Allerdings verbrauchen smarte Geräte, die sich ständig mit dem Internet verbinden, in der Regel zusätzlich Strom, sodass ein smartes Zuhause häufig mehr Strom verbraucht als eines ohne diese Funktionen.
Energieberatung:
„Eine Energieberatung durch die Verbraucherzentrale kann ein nützliches Geschenk sein. Der Verbraucher erhält hier umfangreiche Tipps und eine individuelle und unabhängige Beratung“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.
Mögliche Themen sind richtiges Heizen, sparsame Elektrogeräte, Heizungsoptimierung, Sanierungsmaßnahmen am Gebäude, Förderprogramme oder der Einsatz erneuerbarer Energien.
Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 / 50089-15 oder unter 0800 / 809802400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.
Heizkörper kalt - Was tun?
Einsparpotenzial beim Heizen
Bei sehr kalten Außentemperaturen macht sich ein nicht funktionierender Heizkörper besonders bemerkbar.
Die Wohnung wird nicht warm, obwohl andere Heizkörper glühend heiß sind.
Bei älteren Heizungsanlagen kann das Problem immer mal wieder auftreten.
„Das ist nicht nur ungünstig für das Wohlbefinden, sondern durch das unregelmäßige Heizen auch schlecht für den Heizenergieverbrauch insgesamt“, sagt Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland.
Eine häufige Ursache ist Luft, die sich im Heizkörper angesammelt hat.
Nach einer Entlüftung ist das Problem schnell behoben.
Der Wasserdruck in der Heizungsanlage sollte ebenfalls überprüft werden. Ist er zu niedrig, kann das die Ursache für einen kalten Heizkörper sein. In diesem Fall muss Wasser nachgefüllt werden, bis der Druck den Herstellerangaben entspricht.
Im Zweifel sollte man einen Installateur mit der Behebung der Störung beauftragen.
Manchmal klemmt das Thermostatventil. Dann kann man versuchen, den Stift nach Abheben des Thermostatkopfes vorsichtig zu lösen oder das Ventil auszutauschen.
Werden einige Heizkörper nicht warm genug, kann es daran liegen, dass der hydraulische Abgleich fehlt. Durch Einstellung der passenden Heizkurve kann - ebenso wie mit hydraulischem Abgleich - Heizenergie eingespart werden.
„Beide Maßnahmen senken die Vorlauftemperatur“, weiß die Expertin.
„Prüfen Sie doch einfach mal Ihre Einstellungen am Heizungssystem, auch z. B. die Warmwassertemperatur im Speicher.“
Ausführliche Informationen zur modernen Heizungstechnik sowie zu allen Fragen des Energiesparens, geben die Energieberater der Verbraucherzentrale.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungen in den Niederlassungen im Saarland kostenfrei, ebenso die Rückrufberatung und die Video-Beratung. Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 / 50089-15 vereinbart werden.
Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.