Der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 den geprüften Jahresabschluss 2021 festgestellt und dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 101 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Saarpfalz-Kreises liegen zur Einsichtnahme an den Arbeitstagen vom 02.01.2024 bis einschließlich 10.01.2024 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr (mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kirkel, Hauptstraße 10, Zimmer 17, öffentlich aus.