Was ist beim Heizungstausch noch erlaubt?
Viele Eigenheimbesitzerinnen und Besitzer bitten derzeit die Verbraucherzentrale um Rat.
Sie sorgen sich um das Verbot für ihre Gasheizung.
Man habe gehört, dass der Einbau einer neuen Gasheizung im Jahr 2024 nicht mehr erlaubt sein soll.
Falls erforderlich, möchten die Betroffenen den Austausch der Gasheizung gegen eine neue Gasheizung ins Jahr 2023 vorziehen.
Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucher erklärt: Derzeit gibt es eine Absichtserklärung (Konzept) der Bundesregierung, die besagt, dass beim Einbau einer neuen, mit fossiler Energie betriebenen Heizungsanlage ab dem 01.01.2024 „möglichst mindestens 65 % erneuerbare Energie“ genutzt werden soll.
Dieses Konzept liegt noch nicht als Gesetz in schriftlicher Form vor.
Das bedeutet: es ist noch nicht klar, welche Anforderungen ab welchem Zeitpunkt gelten und welche Ausnahmen es geben wird.
Ist also zum jetzigen Zeitpunkt der Einbau eines neuen Gas- oder Öl-Brennwertkessels geplant, ist dieses Vorhaben ohne weitere Anforderungen umsetzbar.
Ein Verbot besteht derzeit nicht.
„Die 65 % erneuerbaren Anteil kann man durch ein Hybridsystem, also durch eine Gas- oder Ölheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder mit einem Biomassekessel (z. B. Pellets) erreichen“, erläutert die Fachfrau.
Weiterhin ist eine Umstellung auf alleinige Beheizung mit einer Wärmepumpe oder mit einer Pelletanlage denkbar.
Damit werden 100 % erneuerbare Energie erreicht.
Auch eine Brennstoffzellenheizung kommt infrage.
Da die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen noch nicht bekannt ist, ist aus heutiger Sicht noch keine verbindliche Aussage dazu zu treffen.
Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres beschlossen und dann im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt werden.
Individuelle Beratung zum Thema Heizungserneuerung und regenerative Energie bietet die Verbraucherzentrale an.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungen in den Niederlassungen im Saarland sowie die Rückruf- und die Video-Beratung kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel.: 0681 / 50089-15 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 / 809802400.
Mehr Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Anmeldung zur Beratung in:
| - | Homburg, Kreisverwaltung, Tel.: 06841 / 104-8434 |
| - | Kirkel, Rathaus, Tel.: 06841 / 8098-22 |
| - | Blieskastel, Volkshochschule, Tel.: 06842 / 924310 |
| - | St. Ingbert, Rathaus, Tel.: 0681 / 50089-15 |
Energiesparen ohne Komfort-Verzicht
Augenblicklich ist das Interesse an Energiespartipps sehr groß.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Ratschläge:
Wärmeabgabe der Heizkörper nicht behindern:
Damit die Wärme sich tagsüber ungehindert im Raum ausbreiten kann, dürfen die Heizkörper nicht durch Gardinen oder Möbel zugestellt sein, rät Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.
Wird die Wärmeabgabe in den Raum behindert, geht mehr Energie durch Außenwände verloren.
Raumtemperatur nachts und bei längerer Abwesenheit absenken:
Zumindest nachts die Temperatur absenken: das spart Energie ohne Komfort-Verlust.
In der kalten Jahreszeit sollen die Rollläden nachts heruntergelassen werden.
Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sollen geschlossen sein, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Stand-by:
Ältere Geräte der Unterhaltungselektronik verbrauchen im Stand-by-Modus unnötig Strom. Die Geräte sollen nach der Benutzung ausgeschaltet werden.
Eine Steckerleiste mit Schalter trennt die Geräte mit einem Klick vollständig vom Netz.
Kühl- und Gefrierschränke regelmäßig abtauen:
Bei einer Vereisung von nur 5 Millimetern steigt der Stromverbrauch erheblich.
Außerdem sollte man die Geräte nur kurz öffnen und keine warmen Speisen hineinstellen.
Weitere Tipps zum Energiesparen ohne Komfort-Verzicht sowie Beratung zu den Themen Wärmedämmung und Heizungserneuerung geben die Energieberater der Verbraucherzentrale.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungen in den Niederlassungen im Saarland sowie die Rückruf- und die Video-Beratung kostenfrei. Terminvereinbarung landesweit unter Tel.: 0681 / 50089-15 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 / 809802400.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
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| - | Kirkel, Rathaus, Tel.: 06841 / 8098-22 |
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Was ist der hydraulische Abgleich?
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann.
Das Wasser im Heizungs-System sucht grundsätzlich den Weg mit dem geringsten Widerstand.
Das heißt: Wasser fließt eher durch kurze und dicke statt durch lange und dünne Heizungsrohre.
Dadurch kann es sein, dass Zimmer, die vom Heizkessel weiter entfernt sind, zu wenig Heizwasser abbekommen.
Bei nahen Räumen mit zu viel Wasserdruck kann das Thermostatventil nicht mehr sauber arbeiten.
Oft wird bei solchen Problemen einfach die Wassertemperatur oder der Pumpendruck erhöht – das ist aber keine energiesparende Lösung, sagt Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.
Zudem können durch zu hohen Pumpendruck Geräusche entstehen: zum Beispiel ein Rauschen oder Pfeifen.
Durch den hydraulischen Abgleich sollen alle Heizkörper gleichmäßig mit der notwendigen Menge Heizungswasser versorgt werden.
Zu diesem Zweck muss zunächst der Heizbedarf der Räume ermittelt werden.
Der Experte von der Heizungsfirma entscheidet, ob die vorhandenen Heizkörper die richtige Größe haben oder ausgetauscht werden müssen.
In einem zweiten Schritt wird für jeden Heizkörper berechnet, welche Wassermenge hindurchfließen muss.
Unter Umständen werden nur die Ventile an den Heizkörpern ausgetauscht und auf die berechneten Wassermengen eingestellt.
Außerdem wird im Zuge des hydraulischen Abgleichs die Heizungspumpe auf den richtigen Druck und die Heizkurve optimal eingestellt.
Ein hydraulischer Abgleich ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man mit einer Wärmepumpe heizt oder mit einem Brennwertgerät.
Auch nach größeren Wärmedämmmaßnahmen sollte der hydraulische Abgleich durchgeführt werden.
Es gibt einige Sonderfälle:
In Gebäuden mit Fußbodenheizung, Wandheizung oder gemischten Heizungsformen sowie bei "Einrohr-Heizungen" ist der hydraulische Abgleich zwar möglich, aber wesentlich aufwendiger durchzuführen.
Weitere Tipps zum Energiesparen sowie Beratung zu den Themen Wärmedämmung, Heizungserneuerung und regenerative Energie geben die Energieberater der Verbraucherzentrale.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungen in den Niederlassungen im Saarland sowie die Rückruf- und die Video-Beratung kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel.: 0681 / 50089-15 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 / 809802400.
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