Neue Konditionen seit 1. Januar 2024
Die Bundesregierung schafft weiterhin interessante Anreize für die effiziente Gebäudesanierung.
In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind zum 1. Januar 2024 zahlreiche Änderungen eingetreten.
Gefördert werden Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Anlagentechnik, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie der Einbau erneuerbarer Heizungstechnik.
„Neu ist die Auftragsvergabe an den Fachbetrieb, bevor ein Förderantrag gestellt werden darf. Der Liefer- und Leistungsvertrag muss dabei eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, das heißt an die Förderzusage gebunden sein“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland.
„Auch die Höchstgrenzen der förderfähigen Investitionskosten haben sich verändert und sind teilweise abhängig vom Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans“, weiß die Expertin.
Beim Heizungstausch sind in einem Einfamilienhaus maximal 30.000 Euro der Investitionskosten förderfähig.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt nach wie vor 15 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Heizungsoptimierung.
Weitere 5 % Zuschuss erhält man durch den Sanierungsfahrplan.
Zuschüsse für erneuerbare Wärmeerzeuger werden jedoch zukünftig bei der KfW beantragt.
Neben 30 % Grundförderung ist durch verschiedene Boni eine maximale Förderquote von 70 % möglich.
„Förderanträge für neue Heizungstechnik können für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ab Ende Februar bei der KfW gestellt werden“, sagt die Beraterin. Mit dem Vorhaben darf aber bereits jetzt begonnen und der Förderantrag nachgeholt werden.
„Prüfen Sie vorab unbedingt die technischen Mindestanforderungen“, rät die Expertin. Denn diese müssen am Schluss nachgewiesen werden.
Eine professionelle Baubegleitung kann hier hilfreich sein.
Diese ist für Dämmmaßnahmen verpflichtend und wird mit 50 % bezuschusst.
Geplant ist auch ein KfW-Ergänzungskredit für geförderte energetische Maßnahmen und Heizungstechnik.
Dieser soll demnächst bei den Finanzierungspartnern (Hausbanken) zu beantragen sein.
Eigenheimbesitzer, die sich für Fördermittel interessieren, sollten sich vor einer Entscheidung zunächst anbieterunabhängig beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale bieten dabei Hilfestellung an, insbesondere auch bei der Ermittlung möglicher Förderung.
Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 / 50089-15 vereinbart werden.
Mehr Information zu den Beratungsangeboten finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.
Hilfreiche Tipps der Energieberatung
Energiesparen und das Klima schützen können Verbraucher mit wenigen Handgriffen.
Die Energieexperten von der Verbraucherzentrale Saarland geben Ratschläge:
Wärmeerzeugung und -verteilung optimieren:
Falsche Einstellungen der Heizkesselregelung wie eine zu hohe Heizkurve oder eine fehlende Nachtabsenkung führen ebenso zu unnötig hohem Energieverbrauch, wie unzureichende oder fehlende Dämmung an wärmeführenden Rohrleitungen und Armaturen (Heizung, Warmwasser und Zirkulation).
Wärmeabgabe der Heizkörper nicht behindern:
Damit die Wärme sich tagsüber ungehindert im Raum ausbreiten kann, dürfen die Heizkörper nicht durch Gardinen oder Möbel zugestellt werden.
Wird die Wärmeabgabe in den Raum behindert, geht mehr Energie durch Außenwände verloren.
Raumtemperatur nachts und bei längerer Abwesenheit absenken:
Nachts soll die Temperatur absenkt werden.
Das spart Energie ohne Komfortverlust.
Hilfreich sind programmierbare Thermostatköpfe.
In der kalten Jahreszeit sollen die Rollläden nachts heruntergelassen werden.
Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sollen geschlossen sein, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Bedarfsabhängig lüften:
Dauerlüftung vergeudet Energie.
Deshalb sollte man mehrmals täglich kurz aber kräftig mit weit geöffneten Fenstern stoßlüften.
Wichtig ist das Lüften insbesondere nach erhöhtem Feuchteanfall durch Kochen, Duschen oder Trocknen.
Hilfreich sind elektronische Hygrometer, welche die relative Luftfeuchtigkeit anzeigen.
Warmwasserbedarf reduzieren:
Sparbrauseköpfe ermöglichen geringeren Verbrauch ohne Komfortverlust.
Auch das eigene Duschverhalten sollte hinterfragt werden: Ist tägliches Duschen notwendig, kann das Wasser während des Einseifens abgestellt werden und kann die Duschzeit verkürzt werden?
Stand-by:
Ältere Geräte der Unterhaltungselektronik verbrauchen im Stand-by-Modus unnötig Strom.
Die Geräte sollen nach der Benutzung ausgeschaltet werden.
Eine Steckerleiste mit Schalter trennt die Geräte mit einem Klick vollständig vom Netz.
Kühl- und Gefrierschränke regelmäßig abtauen:
Bei einer Vereisung kann der Stromverbrauch steigen.
Außerdem sollte man keine warmen Speisen hineinstellen, die Geräte nur kurz öffnen und auf nicht zu niedrige Temperatur einstellen – Stufe 1 (ca. 7 ° C) ist für den Kühlschrank in der Regel ausreichend.
Den eigenen Verbrauch kontrollieren:
Durch monatliche Erfassung der Zählerstände für Strom, Heizenergie und Wasser ist schnell erkennbar, wenn der Verbrauch „aus dem Ruder läuft“.
So können hohe Nachzahlungen häufig verhindert werden.
Weitere Tipps zum Energiesparen ohne Komfortverzicht sowie Beratung zu den Themen Wärmedämmung und Heizungserneuerung geben die Energieberater der Verbraucherzentrale Saarland.
Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 / 50089-15 vereinbart werden.
Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.