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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung Lärmaktionsplanung Straße 2024

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 beschlossen, die Lärmaktionsplanung Straße 2024 aufzustellen.

Weiterhin hat der Gemeinderat in der gleichen Sitzung den vom Schalltechnischen Beratungsbüro GSB erstellten Entwurf des Erläuterungsberichts zum Maßnahmenkatalog gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2023 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umge-bungslärmrichtlinie), Abl. L 189/12 vom 18.07.2002 und des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 14.06.2015, BGBI I. S. 1794 (§§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes BImSchG) sind die Gemeinden zur Aufstellung einer Lärmaktionsplanung verpflichtet.

Ziel ist die Zusammenstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung der

Lärmbelastung im Bereich der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu

betrachtenden Hauptverkehrsstraßen in der Gemeinde Kirkel.

Die Unterlagen können vom 06.02.2024 bis zum 08.03.2024 im Rathaus II der Gemeinde Kirkel, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer R2.1.02, während der allgemeinen Dienststunden (Montag - Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr - 16:00 Uhr) eingesehen werden.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kirkel (https://www.kirkel.de/aktuelles-termine/oeffentliche-bekanntmachungen/) zum Download bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kirkel, 09.02.2024
Frank John, Bürgermeister