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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbraucherzentrale Saarland e. V.

Welche Heizung für mein Haus?

Am Donnerstag, dem 02.03.2023, bietet die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Online-Vortrag zum Thema Heizungserneuerung an.

Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr.

Sie dauert inkl. Diskussion ca. 90 Minuten.

Steigende Kosten beim Heizen und gesetzliche Regelungen zeigen, dass sich künftig die Erzeugung von Wärme massiv ändern muss.

Ob es die Verteuerung von Gas und Öl durch eine CO2-Steuer oder das diskutierte Verbot von Ölheizungen ab 2026 ist - Verbraucherinnen und Verbraucher sind verunsichert.

Viele Fragen sind offen:

Was ist vom Gesetzgeber geplant, welche Möglichkeiten des Einsatzes moderner Technologien, erneuerbarer Energien und effizienter Heiztechnik gibt es?

Wie finde ich das geeignete Heizsystem für mein Haus?

Welche finanzielle Unterstützung durch Förderprogramme ist möglich?

Christine Mörgen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, gibt einen Überblick über mögliche Heizsysteme und Entscheidungshilfen.

Der Vortrag wendet sich an alle Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, die ihre Heizung erneuern wollen oder müssen.

Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-saarland.de/Veranstaltungen.

Was ist beim Heizungstausch noch erlaubt?

Viele Eigenheimbesitzerinnen und Besitzer bitten derzeit die Verbraucherzentrale um Rat.

Sie sorgen sich um das Verbot für ihre Gasheizung.

Man habe gehört, dass der Einbau einer neuen Gasheizung im Jahr 2024 nicht mehr erlaubt sein soll.

Falls erforderlich, möchten die Betroffenen den Austausch der Gasheizung gegen eine neue Gasheizung ins Jahr 2023 vorziehen.

Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucher erklärt: Derzeit gibt es eine Absichtserklärung (Konzept) der Bundesregierung, die besagt, dass beim Einbau einer neuen, mit fossiler Energie betriebenen Heizungsanlage ab dem 01.01.2024 „möglichst mindestens 65 % erneuerbare Energie“ genutzt werden soll.

Dieses Konzept liegt noch nicht als Gesetz in schriftlicher Form vor.

Das bedeutet: es ist noch nicht klar, welche Anforderungen ab welchem Zeitpunkt gelten und welche Ausnahmen es geben wird.

Ist also zum jetzigen Zeitpunkt der Einbau eines neuen Gas- oder Öl-Brennwertkessels geplant, ist dieses Vorhaben ohne weitere Anforderungen umsetzbar.

Ein Verbot besteht derzeit nicht.

„Die 65 % erneuerbaren Anteil kann man durch ein Hybridsystem, also durch eine Gas- oder Ölheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder mit einem Biomassekessel (z. B. Pellets) erreichen“, erläutert die Fachfrau.

Weiterhin ist eine Umstellung auf alleinige Beheizung mit einer Wärmepumpe oder mit einer Pelletanlage denkbar.

Damit werden 100 % erneuerbare Energie erreicht.

Auch eine Brennstoffzellenheizung kommt infrage.

Da die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen noch nicht bekannt ist, ist aus heutiger Sicht noch keine verbindliche Aussage dazu zu treffen.

Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres beschlossen und dann im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt werden.

Individuelle Beratung zum Thema Heizungserneuerung und regenerative Energie bietet die Verbraucherzentrale an.

Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungen in den Niederlassungen im Saarland sowie die Rückruf- und die Video-Beratung kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel.: 0681 / 50089-15 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 / 809802400.

Mehr Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Anmeldung zur Beratung in:

- Homburg, Kreisverwaltung, Tel.: 06841 / 104-8434

- Kirkel, Rathaus, Tel.: 06841 / 8098-22

- Blieskastel, Volkshochschule, Tel.: 06842 / 924310

- St. Ingbert, Rathaus, Tel.: 0681 / 50089-15

Energiesparen ohne Komfort-Verzicht

Augenblicklich ist das Interesse an Energiespartipps sehr groß.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Ratschläge:

Wärmeabgabe der Heizkörper nicht behindern:

Damit die Wärme sich tagsüber ungehindert im Raum ausbreiten kann, dürfen die Heizkörper nicht durch Gardinen oder Möbel zugestellt sein, rät Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.

Wird die Wärmeabgabe in den Raum behindert, geht mehr Energie durch Außenwände verloren.

Raumtemperatur nachts und bei längerer Abwesenheit absenken:

Zumindest nachts die Temperatur absenken: das spart Energie ohne Komfort-Verlust.

In der kalten Jahreszeit sollen die Rollläden nachts heruntergelassen werden.

Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sollen geschlossen sein, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Stand-by:

Ältere Geräte der Unterhaltungselektronik verbrauchen im Stand-by-Modus unnötig Strom. Die Geräte sollen nach der Benutzung ausgeschaltet werden.

Eine Steckerleiste mit Schalter trennt die Geräte mit einem Klick vollständig vom Netz.

Kühl- und Gefrierschränke regelmäßig abtauen:

Bei einer Vereisung von nur 5 Millimetern steigt der Stromverbrauch erheblich.

Außerdem sollte man die Geräte nur kurz öffnen und keine warmen Speisen hineinstellen.

Weitere Tipps zum Energiesparen ohne Komfort-Verzicht sowie Beratung zu den Themen Wärmedämmung und Heizungserneuerung geben die Energieberater der Verbraucherzentrale.

Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungen in den Niederlassungen im Saarland sowie die Rückruf- und die Video-Beratung kostenfrei. Terminvereinbarung landesweit unter Tel.: 0681 / 50089-15 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 / 809802400.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Anmeldung zur Beratung in:

- Homburg, Kreisverwaltung, Tel.: 06841 / 104-8434

- Kirkel, Rathaus, Tel.: 06841 / 8098-22

- Blieskastel, Volkshochschule, Tel.: 06842 / 924310

- St. Ingbert, Rathaus, Tel.: 0681 / 50089-15