Gemäß § 10 Absatz 1 der Verordnung über den Brandschutz und die Technische Hilfe im Saarland sowie § 10 Absatz 1 und 2 der Brandschutzsatzung für die Gemeinde Kirkel lade ich die aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kirkel, Löschbezirk Altstadt, für Sonntag, den 03.03.2024, 10:00 Uhr in das Feuerwehrhaus des Löschbezirks Altstadt, Am Dorfplatz 4, 66459 Kirkel zur Wahl eines Löschbezirksführers und eines stellvertretenden Löschbezirksführers im Rahmen einer Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Versammlung |
| 2. | Verlesen der Niederschrift vom 26.02.2023 |
| 3. | Bericht des Löschbezirksführers |
| 4. | Bericht des Jugendbeauftragten |
| 5. | Bericht des Kassenführers |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| 7. | Entlastung des Kassenführers |
| 8. | Neuwahlen zweier Kassenprüfer |
| 9. | Neuwahl des stellvertretenden Schriftführers |
| 10. | Neuwahl des Löschbezirksführers |
| 11. | Neuwahl eines stellvertretenden Löschbezirksführers |
| 12. | Grußworte der Gäste |
| 13. | Ehrungen/Beförderungen/Übernahmen |
| 14. | Veranstaltungen 2024 |
| 15. | Verschiedenes |
Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen des Löschbezirks Altstadt, deren Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirkel seit mindestens drei Monaten besteht. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.