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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbraucherzentrale Saarland e. V.

Förderprogramme für energetische Gebäudesanierung

Neue Konditionen seit 1. Januar 2024

Die Bundesregierung schafft weiterhin interessante Anreize für die effiziente Gebäudesanierung.

In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind zum 1. Januar 2024 zahlreiche Änderungen eingetreten.

Gefördert werden Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Anlagentechnik, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie der Einbau erneuerbarer Heizungstechnik.

„Neu ist die Auftragsvergabe an den Fachbetrieb, bevor ein Förderantrag gestellt werden darf. Der Liefer- und Leistungsvertrag muss dabei eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, das heißt an die Förderzusage gebunden sein“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland.

„Auch die Höchstgrenzen der förderfähigen Investitionskosten haben sich verändert und sind teilweise abhängig vom Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans“, weiß die Expertin.

Beim Heizungstausch sind in einem Einfamilienhaus maximal 30.000 Euro der Investitionskosten förderfähig.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt nach wie vor 15 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Heizungsoptimierung.

Weitere 5 % Zuschuss erhält man durch den Sanierungsfahrplan.

Zuschüsse für erneuerbare Wärmeerzeuger werden jedoch zukünftig bei der KfW beantragt.

Neben 30 % Grundförderung ist durch verschiedene Boni eine maximale Förderquote von 70 % möglich.

„Förderanträge für neue Heizungstechnik können für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ab Ende Februar bei der KfW gestellt werden“, sagt die Beraterin.

Mit dem Vorhaben darf aber bereits jetzt begonnen und der Förderantrag nachgeholt werden.

„Prüfen Sie vorab unbedingt die technischen Mindestanforderungen“, rät die Expertin.

Denn diese müssen am Schluss nachgewiesen werden.

Eine professionelle Baubegleitung kann hier hilfreich sein.

Diese ist für Dämmmaßnahmen verpflichtend und wird mit 50 % bezuschusst.

Geplant ist auch ein KfW-Ergänzungskredit für geförderte energetische Maßnahmen und Heizungstechnik.

Dieser soll demnächst bei den Finanzierungspartnern (Hausbanken) zu beantragen sein.

Eigenheimbesitzer, die sich für Fördermittel interessieren, sollten sich vor einer Entscheidung zunächst anbieterunabhängig beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale bieten dabei Hilfestellung an, insbesondere auch bei der Ermittlung möglicher Förderung.

Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 / 50089-15 vereinbart werden.

Mehr Information zu den Beratungsangeboten finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.

Energiesparen ohne Komfortverzicht

Hilfreiche Tipps der Energieberatung

Energiesparen und das Klima schützen können Verbraucher mit wenigen Handgriffen.

Die Energieexperten von der Verbraucherzentrale Saarland geben Ratschläge:

Wärmeerzeugung und -verteilung optimieren:

Falsche Einstellungen der Heizkesselregelung wie eine zu hohe Heizkurve oder eine fehlende Nachtabsenkung führen ebenso zu unnötig hohem Energieverbrauch, wie unzureichende oder fehlende Dämmung an wärmeführenden Rohrleitungen und Armaturen (Heizung, Warmwasser und Zirkulation).

Wärmeabgabe der Heizkörper nicht behindern:

Damit die Wärme sich tagsüber ungehindert im Raum ausbreiten kann, dürfen die Heizkörper nicht durch Gardinen oder Möbel zugestellt werden.

Wird die Wärmeabgabe in den Raum behindert, geht mehr Energie durch Außenwände verloren.

Raumtemperatur nachts und bei längerer Abwesenheit absenken:

Nachts soll die Temperatur absenkt werden.

Das spart Energie ohne Komfortverlust.

Hilfreich sind programmierbare Thermostatköpfe.

In der kalten Jahreszeit sollen die Rollläden nachts heruntergelassen werden.

Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sollen geschlossen sein, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Bedarfsabhängig lüften:

Dauerlüftung vergeudet Energie.

Deshalb sollte man mehrmals täglich kurz aber kräftig mit weit geöffneten Fenstern stoßlüften.

Wichtig ist das Lüften insbesondere nach erhöhtem Feuchteanfall durch Kochen, Duschen oder Trocknen.

Hilfreich sind elektronische Hygrometer, welche die relative Luftfeuchtigkeit anzeigen.

Warmwasserbedarf reduzieren:

Sparbrauseköpfe ermöglichen geringeren Verbrauch ohne Komfortverlust.

Auch das eigene Duschverhalten sollte hinterfragt werden: Ist tägliches Duschen notwendig, kann das Wasser während des Einseifens abgestellt werden und kann die Duschzeit verkürzt werden?

Stand-by:

Ältere Geräte der Unterhaltungselektronik verbrauchen im Stand-by-Modus unnötig Strom.

Die Geräte sollen nach der Benutzung ausgeschaltet werden.

Eine Steckerleiste mit Schalter trennt die Geräte mit einem Klick vollständig vom Netz.

Kühl- und Gefrierschränke regelmäßig abtauen:

Bei einer Vereisung kann der Stromverbrauch steigen.

Außerdem sollte man keine warmen Speisen hineinstellen, die Geräte nur kurz öffnen und auf nicht zu niedrige Temperatur einstellen - Stufe 1 (ca. 7 ° C) ist für den Kühlschrank in der Regel ausreichend.

Den eigenen Verbrauch kontrollieren:

Durch monatliche Erfassung der Zählerstände für Strom, Heizenergie und Wasser ist schnell erkennbar, wenn der Verbrauch „aus dem Ruder läuft“.

So können hohe Nachzahlungen häufig verhindert werden.

Weitere Tipps zum Energiesparen ohne Komfortverzicht sowie Beratung zu den Themen Wärmedämmung und Heizungserneuerung geben die Energieberater der Verbraucherzentrale Saarland.

Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 / 50089-15 vereinbart werden.

Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.

Höhere Preise für Gas und Öl

Im Jahr 2024 kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher höhere Gas- und Ölpreise zu. Grund dafür ist ein deutlicher Anstieg des Preises für CO2 und die wieder auf 19 Prozent angehobene Mehrwertsteuer für Erdgas.

Anstieg der CO2-Bepreisung

„Am 1. Januar 2024 wurde der CO2-Preis neben Kraftstoffen auch für Erdgas und Heizöl von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne erhöht“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland.

Ein weiterer Anstieg ist für die kommenden Jahre geplant: ab 2025 um erneute 10 Euro pro Tonne, ab 2026 nochmals um 10 Euro auf dann 65 Euro pro Tonne verursachtes CO2.

Die Prognosen für die Zeit danach lassen einen weiteren Anstieg des CO2-Preises vermuten.

Wie erhöhen sich die Kosten allein durch den CO2-Preis am Beispiel Erdgas?

Das Beispiel zeigt, wie stark die Heizkosten für ein Einfamilienhaus mit einem Heizenergieverbrauch von 15.000 Kilowattstunden Erdgas durch die Entwicklung des CO2-Preises steigen werden:

Jahr

CO2-Preis pro Tonne

CO2-Preis pro kWh

Mehrkosten durch CO2-Preis

2023

30 Euro + 7 % MwSt.

0,64 Cent

ca. 96 Euro

2024

45 Euro + 19 % MwSt.

1,07 Cent

ca.161 Euro

2025

55 Euro + 19 % MwSt.

1,31 Cent

ca.196 Euro

Weil Heizöl einen höheren CO2-Ausstoß bewirkt als Erdgas, fällt der Anstieg des CO2-Preises auch höher aus.

So liegen die Mehrkosten durch CO2 für das gleiche Einfamilienhaus mit Ölheizung 2024 bei 194 Euro und 2025 bei 237 Euro.

Mehrwertsteuersatz steigt

Innerhalb der nächsten Wochen wird der Mehrwertsteuersatz für Gas, und auch für Fernwärme, wieder auf 19 Prozent angehoben.

Die Mehrwertsteuer war vor dem Hintergrund der hohen Preise 2022 gesenkt worden.

Aktuell wird davon ausgegangen, dass der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent wieder ab dem 1. März 2024 gilt.

Was tun, wenn die Preise steigen?

Neben den Energiepreisen ist der individuelle Energieverbrauch ausschlaggebend für die entstehenden Kosten.

In vielen Häusern existieren Möglichkeiten zur Einsparung von Heizenergie.

„So kann die nachträgliche Wärmedämmung von Dach und Außenwand mehr als 40 Prozent Heizkosten einsparen“, sagt die Expertin.

Eine weitere Stellschraube ist die Heizung selbst.

In vielen Fällen arbeiten Heizungsanlagen ineffizient und haben zu hohe Temperaturen oder geben Wärme ab, die nicht gebraucht wird.

Die Heizungsregelung bietet viel Potenzial, um diese Wärmeverluste zu verringern.

„Jede zentrale Heizung sollte daher durch einen hydraulischen Abgleich optimiert werden. Eine Maßnahme, die vom Heizungsfachbetrieb durchgeführt wird“, weiß Cathrin Becker.

Lohnt sich eine Gasheizung nicht doch?

Vom Einbau einer neuen Gasheizung rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale ab.

Die Empfehlung gilt gleichermaßen für neue Ölheizungen.

Die Entwicklung der Emissionskosten zeigt, dass es mit Gasheizungen erhebliche Preisrisiken gibt. Wer sich jetzt noch eine fossile Heizung anschafft, wird für einen sehr langen Zeitraum weiterhin CO2 ausstoßen.

Inzwischen gibt es aber mit Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärme für viele Gebäude sinnvolle Alternativen.

Aktuelle Förderungen unterstützen die Anschaffung dieser neuen Heiztechniken.

Auf Fragen, wie Energie am sinnvollsten eingespart werden kann, gibt es hilfreiche Antworten bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Die Beratung dort findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt.

Die Energieberaterinnen und Energieberater informieren anbieterunabhängig und individuell.

Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 / 50089-15 vereinbart werden.

Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.