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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Barrierefreiheit bei der Bundestagswahl 2025

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann in folgenden Wahllokalen gewählt werden:

Ortsteil Limbach:

Wahlbezirk 11

Grundschule Limbach, Talstraße 1

Wahlbezirk 12

Grundschule Limbach, Talstraße 1

Wahlbezirk 13

Grundschule Limbach, Talstraße 1

Ortsteil Kirkel- Neuhäusel:

Wahlbezirk 21

Grundschule Kirkel-Neuhäusel, Friedhofstraße 1c

Wahlbezirk 22

Grundschule Kirkel-Neuhäusel, Friedhofstraße 1c

Wahlbezirk 23

Grundschule Kirkel-Neuhäusel, Friedhofstraße 1c

Ortsteil Altstadt

Wahlbezirk 31

Hugo-Strobel-Halle, Auf der Heide 17

Wahlbezirk 32

Hugo-Strobel-Halle, Auf der Heide 17

Behindertenparkplätze sind bei allen Wahllokalen ausgewiesen. Die barrierefreien Zugänge sind ausgeschildert.

Wahlscheinanträge werden nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, entgegengenommen.

Blinde und Sehbehinderte haben bei der Bundestagswahl die Möglichkeit, eine Stimmzettelschablone zu verwenden. Die Stimmzettelschablonen können bei dem Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V., Telefon: 0681 / 818181, E-Mail: info@bsvsaar.org, Internet: www.bsvsaar.org, angefordert werden.

gez.

Dominik Hochlenert, Bürgermeister