1. Festlegung repräsentativer Wahlbezirke
Nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. 1999, Teil I. S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1 a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. 2013, Teil 1, S. 962) sind vom Bundeswahlleiter für die Wahl zum Deutschen Bundestag Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen. Im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin für das Saarland und dem Statistischen Amt Saarland wurden im Wahlgebiet der Gemeinde Kirkel folgender Wahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik bestimmt:
| Allgemeine Wahlbezirke | |
| 32 | Hugo–Strobel-Halle |
2. Sicherung des Wahlgeheimnisses
Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses
| a) | müssen Wahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen, |
| b) | müssen Briefwahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wähler umfassen, |
| c) | werden die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen (lediglich sechs) zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind, |
| d) | dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden, |
| e) | hat die Stimmenauszählung zunächst im Wahllokal ohne statistische Auswertung zu erfolgen und darf die Auswertung für statistische Zwecke erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur ohne Wählerverzeichnisse erfolgen, |
| f) | sind die Statistikstellen einer engen Zweckverbindung hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen unterworfen, |
| g) | dürfen wahlstatistische Erhebungen von Gemeinden nur durchgeführt werden, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstellen von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist, |
| h) | dürfen Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Wahlbezirke nicht veröffentlicht werden. |
3. Verfahren
Für die Feststellungen über die Stimmabgabe sind Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen zu verwenden. Es ergeben sich dabei zwölf Unterscheidungsmerkmale, die auf den jeweiligen Stimmzetteln unverschlüsselt aufgedruckt sind. Dabei handelt es sich um folgende Unterscheidungsmerkmale:
| A. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2001 bis 2007 |
| B. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1991 bis 2000 |
| C. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1981 bis 1990 |
| D. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1966 bis 1980 |
| E. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1956 bis 1965 |
| F. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1955 und früher |
| G. | weiblich, geboren 2001 bis 2007 |
| H. | weiblich, geboren 1991 bis 2000 |
| I. | weiblich, geboren 1981 bis 1990 |
| K. | weiblich, geboren 1966 bis 1980 |
| L. | weiblich, geboren 1956 bis 1965 |
| M. | weiblich, geboren 1955 und früher |
4. Information
Der Kreiswahlleiter/Die Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 299, Homburg, macht am Tage der Wahl im Wahllokal des betroffenen Wahlbezirks durch öffentliche, amtliche Bekanntmachung auf die repräsentative Wahlstatistik aufmerksam. Darüber hinaus liegen in den o.g. Wahllokalen Informationsbroschüren des Bundeswahlleiters aus. Des Weiteren steht im Vorfeld des Wahltages und am Wahltage selbst das Wahlamt der Gemeinde Kirkel für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Dienststelle der Wahlbehörde der Gemeinde
Anschrift
Der Bürgermeister der Gemeinde Kirkel
Hauptstraße 10
66459 Kirkel
Telefon: 06841 – 8098-0
Telefax: 06841 – 8098-10
E-Mail: gemeinde@kirkel.de
Wahlamt:
Gemeindeoberamtsrat Dirk Pfeifer
Telefon: 06841 – 8098-20
Telefax: 06841 – 8098-10
E-Mail: wahlamt@kirkel.de