Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Kirkel, die mit der Zahlung der 1. Rate auf die Gewerbesteuervorauszahlungen und Grundbesitzabgaben für das laufende Jahr einschließlich der ebenfalls bis zum 15.02.2023 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen aufgefordert, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge auf eines der auf den Abgabenbescheiden aufgeführten Bankkonten – unter Angabe der Steuernummer/des Kassenzeichens – zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mitzuentrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50 Euro abgerundeten Steuerforderung.